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Fremdfahrzeug auf gemieteten Parkplatz

Ich glaub,dass ich es schon mal darüber geschrieben habe.
Wie wir wissen,macht die Polz.nichts auf Privatgrund,Ergo --Ziehe das nächste mal den Falschparker auf die Strasse.Der Zaffi schafft das ohne weiteres,selbst wenn der Gang u. Handbremse aktiv sind.
Und jetzt bitte kein Gejammer,es könnte ja was kaputt gehen...!
Wenn Du das Werk getan hast,ruft Du die Pol....Dann Schleppen sie ab.
Das habe ich früher immer so gemacht,als wir noch einen Tiefgaragenplatz hatten.Da es genug Tiefflieger gab,die sich genau in die Einfahrt stellen mußten.Glaub mir irgendwann haben sie es kapiert.Im übrigen,eine Anzeige habe ich nie bekommen.

Hmm, und wie sieht es da dann mit Sachbeschädigung, etc. aus? Und wie ziehst Du das Auto weg? Per Abschleppöse und Abschleppseil? Hast Du Abschleppösen für die gebräuchlichen Wagen immer mit dabei?

Mir persönlich gefällt die Abmahnungssache am besten, auch wenn sie das Problem akut nicht löst!

Gruß aus MUC,
Gerhard
 
die Bügelvariante ist wohl am geschicktesten. Und hoffentlich stellt sich dann keiner VOR die Parkplätze ;-)
 
Rein rechtlich darf ich überall parken, wo es die StVO zulässt.
Rein rechtlich darf ich mich sogar in eine Einzelgarage stellen, sofern das Tor der Garage geöffnet ist =>
jeder Parkplatz / Stellplatz / jede Garage welche(r) gegen unbefugte Benutzung nicht "gesichert" ist --> darf beparkt werden!

Wenn dein Parkplatzschloss NICHT hochgeklappt ist, gilt dies als "Einladung" =>
und das kannst du durch kein Schild verbieten.

Einzige Möglichkeit ist wirklich das Hochklappen des Bügels -> nur so kannst du ein Fremdparken verhindern.
 
die Bügelvariante ist wohl am geschicktesten. Und hoffentlich stellt sich dann keiner VOR die Parkplätze ;-)


Das können sie...denn das ist in der StVO geregelt ;) Dort steht sinngemäß, man darf nicht vor gekennzeichneten Parkflächen parken...
 
Hi auch

Also ich wiess nicht ich darf doch auch nicht gegenüber mancher Einfahrten oder Ausfahrten parken, wenn dort Schilder angebracht sind. und ich hab noch nie gehört das sich Ordnungsämter das Geld vom Parkplatzbesitzer holen wenn deer Abgeschleppte nicht zahlt, dann würde ja nie wieder einer zahlen.
Zuparken oder Rausschleppen würde ich nicht machen, das eine ist Nötigung das andere Sachbeschädigung, da wäre ich ganz vorsichtig, ich würde auch erstmal die Polizei rufen oder das Ordnungsamt, ein Schild würde ich in jedem Fall anbringen, Beweisfotos mit Datum und Tageszeit an den Anwalt geben und dann eine Entsprechene Abmahnung verfassen lassen.
Ich denke das wirkt am meisten........
 
Rein rechtlich darf ich überall parken, wo es die StVO zulässt.
Rein rechtlich darf ich mich sogar in eine Einzelgarage stellen, sofern das Tor der Garage geöffnet ist =>
jeder Parkplatz / Stellplatz / jede Garage welche(r) gegen unbefugte Benutzung nicht "gesichert" ist --> darf beparkt werden!

Dann fahr mal auf mein Grundstück, über die Einfahrt in meine offene Garage....und dann gucken wir mal weiter:ROFLMAO:

Son Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen:doof:

J.
 
und ich hab noch nie gehört das sich Ordnungsämter das Geld vom Parkplatzbesitzer holen wenn deer Abgeschleppte nicht zahlt, dann würde ja nie wieder einer zahlen...
Von wem sollen sie sich das Geld denn sonst holen?
Die schleppen kaum für lau ab ;)
 
Son Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen:doof:
Hallo? Ich denke, man sollte weiterhin respektvoll miteinander umgehen, auch, wenn man nicht gleicher Meinung ist.:prost:

Zitat von Jiggasonic
und ich hab noch nie gehört das sich Ordnungsämter das Geld vom Parkplatzbesitzer holen wenn deer Abgeschleppte nicht zahlt, dann würde ja nie wieder einer zahlen...
Deshalb wird ja auch seitens der Autoclubs vor übereilten Abschleppen gewarnt. Die Gerichte entscheiden daher auch nicht selten pro Abgeschleppten. Es muss die Verhältnismässigkeit stimmen. Wenn das Abschleppen, ohne Bon, 150€ kostet man aber zu 75€ mit dem Taxi oder
zu 5€ mit dem ÖPNV auch zum Ziel hätte kommen können, kann es sein, dass man nur einen Teil der Abschleppkosten wieder bekommt. Diese kosten werden zivilrechtlich eingeklagt...

Für mich unbegreiflich:

  • Ich verstehe die Leute nicht, die sich mit Vorsatz dorthin stellen, wo sie es nicht dürfen.
  • Also, wir haben auch eines dieser uneinsichtigen und für mich nicht zu verstehenden Exemplare in der Familie.
  • Dieser Person ist selbst durch Bons nicht klar zu machen, dass man auf Behindertenparkplätzen, in zweiter Reihe, auf Stellflächen, die nur das eingeschränkte (zum Be-Entladen) Halten oder gar das absolute Halten verboten ist.
  • Zu diesen o.g. Vergehen kommen bei manchen Leuten dann noch das Zuparken der Autos oder der Einfahrten dazu.
  • Wie oft bin ich nicht ins Auto gekommen, weil die Leute zu dicht an meinem Auto geparkt haben...
  • Wie oft stand ich in der City auf nem Parkplatz und ein LKW stellte sich in zweite Reihe und ich musste warten, bis der seinen KLW entladen hatte...
Wenn die Leute mal überlegen würden, kämen sie auf´s gleiche Ergebnis, wie ich:

  • Parke lieber im Parkhaus, das ist billiger, als ein Ticket.
  • Fahre rechtzeitig los, dann kannst Du es dir auch leisten einen längeren Weg zu Fuss zum Ziel zu gehen. Man braucht dann keinen Parkplatz direkt vor der Tür

So bin ich eigentlich immer gut gefahren, ohne ein Ticket wegen Falschparkens zu bekommen.
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ist bei uns auf Arbeit auch ein leidiges Thema - wir haben auf Kundengelände Parkplätze anmieten müssen (jeweils 100 Euro pro Monat) und trotzdem stellen sich da immer Mitarbeiter des Kunden hin, die nachweislich keinen Parkplatz gemietet haben (haben nämlich keine Parkmarke im Auto). Die Werkssicherheit schleppt da zwar gnadenlos ab - ist ja eingezäuntes Privatgelände, aber es gab auch schon Macken und Kratzer durch Fremdparker an unsren Autos (und die nachlackierten Stellen sieht man natürlich).
Wenn man eng parkt (Beifahrer- an Beifahrerseite), passt ein Auto mehr hin und es traut sich kein Fremder, in die Lücke zu fahren (weil rückwärts parkt da keiner ausser uns und beim vorwärts einparken kommt man dann nicht mehr ausm Auto raus *g*).
 
Ein hochinteressantes Thema!!

1. Ist ein Privatparkplatz deutlich als solcher gekennzeichnet, idealerweise auch noch mit dem Hinweisschild, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge auf eigene Kosten abgeschleppt werden, darf dort nicht geparkt werden, egal ob umfriedet oder nicht. Das erfüllt ggf. sogar den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

2. Das unberechtigt geparkte Fahrzeug darf vom Grundstückseigentümer abgeschleppt werden und das Fahrzeug wird erst wieder ausgehändigt, wenn die Umsetzkosten bezahlt wurden. Das steht im BGB. Die genauen Paragrafen könnte ich ggfs. nachreichen (müsste ich noch recherchieren)

3. Diese Praxis wird in Berlin auf Plus-Parkplätzen, bei Getränke-Hoffmann und auch von meiner Wohnungsgesellschaft so gehandhabt und ist rechtlich auch sauber.

Ich muss also nicht zur Selbstjustiz greifen, sondern nur den Grundstückseigentümer dazu bringen, eine Kooperation mit einem Abschleppunternehmen einzugehen, der sich dann um alles kümmert.

:)
 
1. Ist ein Privatparkplatz deutlich als solcher gekennzeichnet, idealerweise auch noch mit dem Hinweisschild,

Das Problem ist halt, das es "Nur" Bügel gibt. Zu mind. in meinem Fall..Das heißt, es steht halt nichts direkt da: Privatparkplatz oder so...aber dennoch eine interessante Geschichte....
 
Mal ne Frage zum Bügel:
Du sagst er hat ein Schloss, welches regelmäßig den Geist aufgibt, und Du es nicht jedes Mal auf Deine Kosten ersetzen willst.
Kannst Du das Schloss nicht gegen ein 3 - Kant Schnapper wechseln? So wie bei manchen Pöllern die z.B. in Einfahrten stehen? Die Mechanik ist bei weitem stabiler.
Ich glaube nicht das der Fremdparker einen 3-Kant Schlüssel im Auto hat.
 
Kannst Du das Schloss nicht gegen ein 3 - Kant Schnapper wechseln? So wie bei manchen Pöllern die z.B. in Einfahrten stehen? Die Mechanik ist bei weitem stabiler.
Ich glaube nicht das der Fremdparker einen 3-Kant Schlüssel im Auto hat.

Ähm...darüber habe ich noch nieeeeee nachgedacht...ich glaube, das werde ich mir mal bei gelegenheit anschauen...danke für den Tipp :anbet:
 
Nichts zu danken, ich denke des ist einfacher als dem anderen ne
Beule zu verpassen :D
 
Ich weiß, dass einige Handelsketten die unberechtigt geparkten Fahrzeuge auf ihren Parkplätzen abschleppen lassen und die Abschleppfirma das Auto nur gegen Zahlung der Kosten herausgibt. Ist auch über höchstrichterliche Rechtsprechung erlaubt (nach BGB).
Jetzt habe ich noch mal gegoogelt und das u.a. in einem Blog gefunden:

"Diese Entscheidung wird sicher in den nächsten Tagen wieder in den Kaffeerunden aller Juristen diskutiert werden, da jeder hierzu etwas an eigener Erfahrung beitragen kann: Der BGH hat laut Presseerklärung vom heutigen Tage mit Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen."

Der Link zur ausführlichen Erläuterung:

http://blog.beck.de/2009/06/05/bgh-...arkplatz-kostenpflichtiges-abschleppen-ist-ok
 
Hm hey hier gab es da nicht sogar mal ein Fall, bei dem ein Bürobesitzer sein Parkplatz mit Kamera überwachte. Und dann jeden der Unbefugt drauf war per Anwalt eine Abmahnung schicken lies?

Kann mich dunkel erinnern einen Bericht darüber gesehen zu haben! hab tatsächlich einen Link gefunden..

http://www.netzwelt.de/news/75489-link-wink-woche-denkzettel-fremdparker.html

Hierzu: hört sich zwar interessant an, ist aber nicht ohne weiteres durchführbar; denn Voraussetzung ist, dass man die Personalien des Betroffenen (= Falschparker/Fahrer) kennt. Diese wird man im Regelfall aber nicht ermitteln können, da eine Halterabfrage über das Kennzeichen durch Privatpersonen nicht möglich/zulässig ist. Dies müsste z.B. über die Polizei erfolgen.

Und selbst wenn der Fahrzeughalter auf diese Weise bekannt wird, heißt das noch lange nicht, dass dieser auch der Fahrzeuglenker (= Falschparker) war. An diesen kommt man so nicht heran...

Gerade im letzten Fall hilft da eine Abmahnung mit Kostenrechnung durch einen Anwalt auch nicht weiter, da ein Fahrzeughalter eine solche wohl niemals unterschreiben und bezahlen wird, wenn er nicht 'zufällig' selbst der Fahrer und Falschparker war...

Zur von compi-olli zitierten Entscheidung des BGH: hier ist aber Grundvoraussetzung, dass z.B. mittels eines Schildes eindeutig auf das 'widerrechtliche' Parken und die daraus entstehenden Rechtsfolgen hingewiesen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Folgendes Problem. Wir haben, wie viele bei uns, 2 Parkplätze vom Vermieter direkt gemietet. Es kommt so 1-2 mal in ca. 3 Monaten vor, das sich dort jemand draufstellt. Heute war es so extrem, das dieser Kautz sich auf beide!!! Parkplätze stellte und wir somit nicht mal auf den anderen ausweichen konnten. Also wurde er zugeparkt. Inzwischen weiß ich, das er uns wegen Nötigung anzeigen könnte....Aber was kann ich tun? Ich weiß, ein Abschlepper kommen lassen und die Kosten dann (erstmal) selber übernehmen. Aber darauf hab ich keine Lust....Gibt es noch ne andere Möglichkeit??

Hatte fast das gleiche Problem. Jetzt habe ich mein Mopped am Ende (Hauswand) des Parkplatzes gestellt. Wenn sich jetzt einer draufstellt, wird die Polizei gerufen und es gibt ne Anzeige wegen Nötigung. Ich muß ja dringend zum Flughafen :ROFLMAO:. Dann lasse ich mir ne Taxiquittung 45 Euro ausstellen und lasse das über meinem Rechtsverdreher einklagen. Kostet mich nichts, nur die Zeit um auf die Polizei zu warten. :ROFLMAO:

Ist schon gut wenn man einen tollen Bekanntenkreis hat.:D
 
Noch ne Alternative:
Kind unter 7 Jahren und Roller ohne Griffschale - es koomt zufällig ins straucheln...
Der Fahrer bleibt auf dem Schaden sitzen da das Kind nicht haftbar ist und man ja ach keine Aufsichtspflicht verletzt hat, da so ein "Unfall" nicht vorhersehbar ist. Gibt es meines Wissens auch ein höchstrichterliches Urteil drüber.
Nicht sauber aber gewiss nachhaltig.
 
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