- Registriert
- 26.01.2010
- Beiträge
- 6
- "Danke"
- 0
- Zafira Modell
- B
- Motor (B)
- Z16XNT
- Getriebe
- 6 Gang
Hallo,
ich bin neu hier, seit 2005 Zafira CNG -Fahrer, jetzt den dritten mit endlich mehr Power unter der Haube... Probleme gibt es mit meinem ersten Zafira:
Ich habe meinen ersten Zafira CNG (EZ 04/05) nach zwei Jahren mit 120.000 km an einen Freund verkauft, der danach richtig Streß damit hatte - so das am Ende ein Austauschmotor her mußte, bei ca. 125.000 km im Januar 2008. Im Juli 2009 war das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 144.000 zur Inspektion, und der Opel Händler hat den Zahnriemen getauscht - und zwar derselbe, der den ATM eingebaut hat - beide Rechnungen liegen mir vor.
Kann das richtig sein? Nach meinem Gefühl eher nicht, da mit dem ATM auf jeden Fall auch ein neuer Zahnriemen eingebaut wird. Ein Sachverständiger hat mir das auch so bestätigt.
Der Besitzer hat dem Zahnriemenwechsel zugestimmt, da er keinerlei technisches Verständnis hat, es kam ihm aber dann doch irgendwann komisch vor und wir haben - leider erst ein halbes Jahr später - darüber gesprochen. Ich werde jetzt die Werkstatt darauf ansprechen - wie würde das die Forumsgemeinde am besten machen? Gleich Konfrontation, vorsichtige Nachfrage? Gibt es Umstände, nach denen der Zahnriemenwechsel doch korrekt gewesen sein kann (vorzeitiger Verschleiß?)?
Ich würde das sachlich ansprechen und mir eine Erklärung geben lassen. Eine Gutschrift sollte das mindeste sein.
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge dazu!
Gruß Ingo
ich bin neu hier, seit 2005 Zafira CNG -Fahrer, jetzt den dritten mit endlich mehr Power unter der Haube... Probleme gibt es mit meinem ersten Zafira:
Ich habe meinen ersten Zafira CNG (EZ 04/05) nach zwei Jahren mit 120.000 km an einen Freund verkauft, der danach richtig Streß damit hatte - so das am Ende ein Austauschmotor her mußte, bei ca. 125.000 km im Januar 2008. Im Juli 2009 war das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 144.000 zur Inspektion, und der Opel Händler hat den Zahnriemen getauscht - und zwar derselbe, der den ATM eingebaut hat - beide Rechnungen liegen mir vor.
Kann das richtig sein? Nach meinem Gefühl eher nicht, da mit dem ATM auf jeden Fall auch ein neuer Zahnriemen eingebaut wird. Ein Sachverständiger hat mir das auch so bestätigt.
Der Besitzer hat dem Zahnriemenwechsel zugestimmt, da er keinerlei technisches Verständnis hat, es kam ihm aber dann doch irgendwann komisch vor und wir haben - leider erst ein halbes Jahr später - darüber gesprochen. Ich werde jetzt die Werkstatt darauf ansprechen - wie würde das die Forumsgemeinde am besten machen? Gleich Konfrontation, vorsichtige Nachfrage? Gibt es Umstände, nach denen der Zahnriemenwechsel doch korrekt gewesen sein kann (vorzeitiger Verschleiß?)?
Ich würde das sachlich ansprechen und mir eine Erklärung geben lassen. Eine Gutschrift sollte das mindeste sein.
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge dazu!
Gruß Ingo