Da kannst Du nichts machen, ausser einen anwalt zu nehmen und hoffen, dass der Richter nen guten Tag hat.
Hierbei geht es nicht nur um überhöhte Geschwindigkeit, sondern um einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr in Verbindung mit Nötigung Deinerseits (du hattest beschleunigt, als der Golf dich überholen wollte. Du hast ihm nicht die Chance gegeben vor dir einzuscheren. Der Golffahrer musste wieder hinterdir einscheren, weil von vorne etwas kam.)
Sorry, ich frage mich, wie man sich so im Strassenverkehr verhalten kann.
Wenn Du meinst, dass ich keine Ahnung habe, dann kann ich Dir sagen, dass es einen nicht belehrbaren Bekannten gibt, dem Gleiches passiert ist.
Ferner hatte ich vor etwa 5 Jahren eine ähnliche Situation, in dem mit mir ein BMW-Fahrer so umgegangen ist. Ich wollte auf ner Landstrasse überholen. Als ich auf gleicher Höhe war, gab er Gas. Ich bin dann sofort hinter ihm eingeschert.
Daraufhin hatte ich ihn angezeigt und er durfte seine Pappe für 9 Monate abgeben.
Markus
Also ich weiss nicht wo du gelesen hast das er wegen Gegenverkehr einscheren musste, die Straße war weit und breit frei.
Er musste einfach einscheren weil es doof war weiterhin auf der gegenfahrbahn zu fahren obwohl seine spur frei war, da ich ihm weg gefahren bin.
Und ganz ehrlich wenn du ein Auto fährst, welches nicht zum überholen geeignet ist, dann lass es doch einfach sein!
Denn wenn du neben einem fährst und er dann erst beschleunigt solltest du als Überholer eigentlich soviel Geschwindigkeitsüberschuss haben um das ohne Probleme zu umgehen.
Und das die Gegenfahrbahn frei ist sollte wohl das A und O beim Überholen sein, weiterhin sollte man solche Eventualitäten wie das gasgeben mit einrechnen.
Und ganz ehrlich ich weiss ja nicht ob du zuviel Tagesfreizeit hast, aber jemanden anzuzeigen weil er gas gegeben hat, zeugt nicht gerade von besonderem Selbstbewustsein, aber gut ich hätte die Zeit dazu nicht.
schöne Grüße
stefan
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung)
SteMa schrieb nach 16 Minuten und 23 Sekunden:
Naja bis heute habe ich noch nichts gehört, eigentlich sind die bei uns relativ flott, als ich damals mit meinem gsi 2 im Überholverbot überholt habe war die Post innerhalb von 14 Tagen da.
Und ich weiss ja auch nicht worauf die Anzeige lauten soll, die Messung war in meinen Augen ungültig, weil sich mein verdacht immer mehr erhärtet das die aus ihrem stehenden oder fahrenden auto gemessen haben, da der gleiche golf am nächsten Sonntag wieder am Straßenrand stand, nur diesmal war ich mit meinem Firmenwagen unterwegs.
Ich denke vielmehr, dass der Sherrif mir vor Ort angst machen wollte, er hat mich ja auch vor Ort noch blos gestellt indem er gefragt hatte ob meine Frau (beifahrerin) einen Führerschein hätte und weiterfahren könne, da das ja bei mir nicht so gut klappen würde.
Reine Schikane und ich bin mal gespannt was da noch kommt. Weiterhin bleibt in meinen Augen auch festzuhalten, das ein erfahrener Beamte die Situation hätte einfacher Auflösen können, er hätte doch schon einscheren können als er merkte das er nicht vorbei kommt, dann kelle raus und gut wäre es gewesen.
Naja aber wir haben ja keine anderen Sorgen als Sonntags Nachmittags wo die ersten Sonnenstrahlen wieder rauskommen an der verlassenen Landstrasse zu lauern.
http://maps.google.de/maps "clörath" dasieht man die strecke und in "vennheide" ist die beruhigte zone und "giesgesheide" ist die abschnitt wo er mich überholen wollte
Man sollte lieber vermehrt vor Schulen und Kindergärten mal die Geschwindigkeit und die nicht oder falsch angebrachten Kindersitze kontrollieren oder die Kinder die gar nicht angeschnallt sind