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Problem! Winterreifenpflicht

golem

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15.11.2010
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Hallo!
Seit ich gestern gelesen habe, dass die Winterreifenpflicht verschärft wurde, muss ich darüber nachdenken, ob Autos in der Winterzeit überhaupt noch mit Sommerreifen verkauft werden dürfen!?
Meiner Ansicht nach muss ein Auto in verkehrssicherem Zustand übergeben werden, insbesondere, wenn es neu ist!
Sommerreifen im Winter sind nicht verkehrssicher und werden mit Bußgeld belegt.
Wie ist Eure Meinung dazu??

Grüße
GOLEM
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja - das neue Gesetz ist ja wie die alte Richtlinie. Also bei Schnee, Matsch ect. muß mit Winterreifen gefahren werden. Wenn ich als am 20. Januar bei 5 Grad plus, Sonnenschein und trockenem Wetter ein Auto übergeben bekomme, können da ja ruhig Sommerreifen drauf sein ....

Abgesehen davon ist es auch MEINE Pflicht als Käufer darauf zu achten, allein des eigenen Schutzes wegen. Daher währe das eines der wichtigsten Argumente im Verkaufsgespräch ....
 
Abgesehen davon ist es auch MEINE Pflicht als Käufer darauf zu achten, allein des eigenen Schutzes wegen. Daher währe das eines der wichtigsten Argumente im Verkaufsgespräch ....

Genau so hab ich es bis jetzt auch immer gehalten und beim Kauf des neuen oder gebrauchten Fahrzeugs immer einen 2. Satz Reifen mit Felgen rausgehandelt. Wenn der 2. Satz nicht mehr neuwertig oder zu alt war hatte ich ja immerhin schon mal die Felgen. :D

Beim bisherigen Autokauf ( ich glaub es waren 8 bis jetzt ) waren aber immer Sommerreifen montiert.
 
@golem

du kannst ja winterreifen dazu kaufen genau wie eine gasanlage oder eine standheizung ;)

also warum soll man dir was schenken?
 
Meine Meinung ist: wer Geld hat sich ein wertiges Auto zu leisten hat auch Geld für einen Satz Winterreifen.

Basta !! ;)


Gruß Stephan
 
Hallo!

Stimmt schon alles!
@Beffan: Ich habe tatsächlich noch Geld für Winterreifen!
@Adjust: Ich kann mir auch noch einen Satz dazu kaufen!


Was ich meine:
Wenn ich ein Auto kaufe, so hat es eine Beleuchtung nach STVO, ungeachtet der Tatsache, dass ich noch Geld übrig habe und mir noch andere Beleuchtungen dazubestellen könnte. Weil es aber die STVO vorschreibt, ist es schon dran!

Nun muss seit Neuestem im Winter mit Winterreifen gefahren werden. Ich kann den Hof des Händlers so also nicht verlassen, weil die STVO Winterbereifung vorschreibt. Obwohl ich also noch Geld übrig habe und mir einen weiteren Satz Reifen kaufen könnte ist meine Frage:

Darf ein Händler das Auto ausliefern, obwohl es so nicht auf die Straße darf, weil Winterreifen laut STVO vorgeschrieben sind!?:confused:

Grüße
GOLEM
 
Ich denke das ist das Problem des Käufers. Der Händler würde damit ja nicht vom Hof fahren wollen.
 
in dem moment, in dem das fz das gelände (privatgrundstück) des autohändlers verlässt und in den öffentlichen verkehrsraum "eintaucht", legt sich der allgegenwärtige schatten von stvo/stvzo darüber:D und es greift die ganz normale fahrer/halterhaftung!
dem autoverkäufer ist es absolut egal, mit welcher bereifung das fz seinen hof verlässt - alles andere ist verhandlungssache.
 
Ja er darf ausliefern nur Du darfst nicht damit fahren ! Denn der Fahrer ist immer der der darauf zu achten hat ob es Verkehrssicher ist. Der Verkäufer kann ja auch denken das Du die passenden Winterreifen beim günstigeren Reifenhändler besorght hast. Ich darf meinen Za4ra auch mit Sommerreifen bei Schnee an die Straße stellen aber ich darf damit nicht fahren.
 
interessanter finde ich da die tatsache das die Autos bei unserem FOH vom Autotransporter auf die normale Strasse entladen werden und dann auf den Hof.Das heisst doch für mich das sich der Transporter Fahrer bzw entlader sogar 2 mal strafbar macht.einmal weil er mit einem nicht zugelassenen Auto am Strassenverkehr teilnimmt(wenn auch nur sehr kurz) und er hat keine Winterreifen drauf.
 
interessanter finde ich da die tatsache das die Autos bei unserem FOH vom Autotransporter auf die normale Strasse entladen werden und dann auf den Hof.Das heisst doch für mich das sich der Transporter Fahrer bzw entlader sogar 2 mal strafbar macht.einmal weil er mit einem nicht zugelassenen Auto am Strassenverkehr teilnimmt(wenn auch nur sehr kurz) und er hat keine Winterreifen drauf.


Die sind bis zur Abgabe beim Händler speziell versichert
Off-Topic:

Ich glaube über das Transportunternehmen
 
Die sind bis zur Abgabe beim Händler speziell versichert
Off-Topic:

Ich glaube über das Transportunternehmen

selbst wenn dem so sein sollte, versteuert sind sie aber nicht, ich denke aber das es dafür eine ausnahmegenehmigung gibt.

was die frage mit der auslieferung mit winter oder sommerbereifung angeht, würde ich schon meinen das der händler eine gewisse sorgfaltspflicht gegenüber seinem kunden hat und zumindest darauf hinweisen sollte!
 
Naja solange wie ein neues Fhzg auch ohne Vebandskasten und Warndreieck übergeben werden darf, wird sich da nichts ändern.
Und die wollen ja Geld verdienen, warum sollten sie dir diese Sachen gleich verkaufen, wenn sie nachher einen höheren Preis erziehlen könnten.
Wie schon geschrieben der Fahrer ist für das Auto verantwortlich.

Gruß René
 
Das Autohaus hat in solchen Fällen eine Sondergenehmigung
Off-Topic:

sofern sie sie beantragt haben :ROFLMAO:
 
ich hatte bis vor ein paar Jahre nie Winterreifen drauf. Bei uns hier in der Rheinebene haben wir ganz wenig Schnee. Und die paar Tage mit Matsch auf der Straße ist man halt vorsichtiger oder gar nicht gefahren... Auf den Hauptverkehrsstrassen war dann immer Chaos. Hatten viele hier keine Winterreifen drauf. Sind alle rumgeiert:nee:.

Bin mit Sommerreifen und vollgeladenem Käfer oder Kadett die Kalmit im Pfälzerwald hochgefahren zum Schlittenfahren - alles kein Problem. Und hinterher den Totenkopf runtergedriftet:D.

Ja und nun ist Frau und Kinder und Zafi da und nun muss ich Winterreifen kaufen....:weinen:Ich gebs aber zu: ist vernüftiger. Bei Schneematsch merkt man den Unterschied.

Durch die sog. Winterreifenpflicht haben hier nun viel mehr Winterreifen draufgezogen und trotzdem eiert hier alles rum, sobald nur eine Schneeflocke runterkommt.:doof: Alles wie früher. :prost:
 
ich hatte bis vor ein paar Jahre nie Winterreifen drauf. Bei uns hier in der Rheinebene haben wir ganz wenig Schnee. Und die paar Tage mit Matsch auf der Straße ist man halt vorsichtiger oder gar nicht gefahren... Auf den Hauptverkehrsstrassen war dann immer Chaos. Hatten viele hier keine Winterreifen drauf. Sind alle rumgeiert:nee:.
Das ist eben genau die ignorante Denkweise, durch die auch immer wieder Unfälle passieren ....

Winterreifen heißen so weil sie für den Winter gemacht sind nicht nur für den Schnee ....
Durch die sog. Winterreifenpflicht haben hier nun viel mehr Winterreifen draufgezogen und trotzdem eiert hier alles rum, sobald nur eine Schneeflocke runterkommt.:doof: Alles wie früher. :prost:

fahren tun sie immer noch so, aber technisch und versicherungsrechtlich sind die jetzt auf der sicheren Seite ....
 
Zum Thema Auhohändler und Neuwagen / Gebrauchtwagen ...

... genau genommen dürfte man ja nicht einmal eine Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen ohne Winterreifen machen. Abieten darf der Händler das, verantwortlich für den verkehrstauglichen Austand ist IMMER der Fahrer.

Aber die paar so unterwegs befindlichen Autos sind ein "Pfurz" gegen die LKW und Busse ohne ECHTE Winterreifen, die per Gesetz so rumeiern dürfen.
 
hallo,


wenn ich mir eine rolle klopapier kaufen will und es sind keine rillen drinn , die mir der gesetzgeber vorschreibt, dann kann ich mich nicht beim anbieter beschweren, das er sie mir verkauft hat. jeder aXXXXX hat nun mal die pflicht, sich auf die gesetzeslage einzustellen....., wo kommen wir denn da hin , wenn der hersteller von klopapier genau das macht was die spezielle kundschaft will......, klopapier mit airbrush, klopapier im rostlook, klopapier mit brillenhalter inklusive xenon mit dem gutschein für ratzwäsche.....

oh mann ... ich habe hier wünsche, die liste ist so lang!

MfG kiwigrüner :anbet: :schimpf: :cry: :)
 
Das Autohaus hat in solchen Fällen eine Sondergenehmigung
Off-Topic:

sofern sie sie beantragt haben :ROFLMAO:

Sorry, nicht das Autohaus hat diese Genehmigung sondern der Autotransporteur.


.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung)

compi-olli schrieb nach 4 Minuten und 31 Sekunden:

Zum Thema Auhohändler und Neuwagen / Gebrauchtwagen ...

... genau genommen dürfte man ja nicht einmal eine Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen ohne Winterreifen machen. Abieten darf der Händler das, verantwortlich für den verkehrstauglichen Austand ist IMMER der Fahrer.

Der Fahrer ist sicher auch verantwortlich, für den Halter bzw. Fzg-Verantwortlichen (also hier das Autohaus) gibt es aber auch die Halterverantwortung. Das heißt, er darf nicht zulassen und/oder anordnen, dass ein nichtverkehrssicheres Kfz. am öfftl. Straßenverkehr teilnimmt.


.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung)

compi-olli schrieb nach 3 Minuten und 8 Sekunden:

Es gibt da natürlich eine Alternativen für die Autohändler:

Das Auto wird nur bei trockenem Wetter/Straßenzustand übergeben!

:)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin mal gespannt wann die ersten Winterreifen für Motorräder, Roller und Mofas rauskommen... Oder dürfen die dan irgendwann nicht mehr fahren wenns schneit?
 
ich bin mal gespannt wann die ersten Winterreifen für Motorräder, Roller und Mofas rauskommen... Oder dürfen die dan irgendwann nicht mehr fahren wenns schneit?


Gibts schon! ;)


Off-Topic:

Wußte ich aber bis vor zwei Wochen auch noch nicht...
 
stimmt hab ich auch erst durch zufall bei meinem reifendealer erfahren.aber gibt wohl erst einen Hersteller der die rausbringt.
War heute an der Halle Wohmobil in die Halle setzte.Das dingen hatte sommerreifen drauf.Keine chance gehabt...mim Trecker reingezogen anders gings net...
 
hallo,

gehört zwar nicht zum thema, aber trotzdem mal was zum besten:


ein anwohner reinigte seinen bürgersteig vor seinem haus, er schippte den schnee aus platzmangel auf die strasse. es hielt plötzlich ein auto an, die 2 insassen forderten den fleissigen schipper auf, das zu unterlassen, sie waren vom ordnungsamt...., er gefährde damit den öffendlichen verkehrsraum und unterliess es mit dem hinweiß auf eine geldbuße von 60 euro trotzdem nicht, weiter schnee auf die strasse zu werfen. die beamten verhängten eine gelbbuße von 60 euro und danach kam der schneepflug vorbei, es war alles umsonnst geräumt und obendrein noch die 60 euro strafe.....

wollen wir wirklich so hart sein zu glauben, das das gesetz nicht für jeden gilt, was beschlossen wurde?

für mich gilt folgendes:

sei vernünftig , fahr nur mit geeigneten reifen, egal ob fahrrad , krankenfahrstuhl , schubkarre , wippchen , oder auto oder sonnst etwas.

hauptsache ich bin nach der fahrt noch gesund und meine mitstreiter im strassenverkehr auch noch.....


NICHTS FÜR UNGUT

MfG kiwigrüner :prost:
 
Also ich kann die Diskussion über Winterreifen nicht ganz nachvollziehen. Sie dienen der Verkehrssicherheit und damit jedem einzelnen. Die Industrie verdient sich zwar eine goldene Nase daran, doch lohnt sich so eine Investition solcher Reifen.
Aber die paar so unterwegs befindlichen Autos sind ein "Pfurz" gegen die LKW und Busse ohne ECHTE Winterreifen, die per Gesetz so rumeiern dürfen.
Ich verstehe die Jungs nicht, die auf die LKW's rumhacken. Ich war jahrelang selbst Fahrer bei xxxx-transporte und glaub mir, in der Branche fährt heute keiner mehr ohne entsprechende Bereifung.
Straße nass, Fuss vom Gas.:nee:
Behaltet Eure Knochen.

MfG andy
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wer sich bei eis und schnee (egal mit welcher bereifung) auf ein zweirad setzt, der hat meiner meinung nach nicht alle kugeln am weihnachtsbaum!!!

als biker weiß ich wovon ich rede...
 
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