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Schwarze Rückleuchten füt Zafira B

Hm.... da steht beschichtet....
Sind wir wieder mal bei TÜV und so weiter.....

Thomas
 
Sind doch eh im Bereich der STvZO verboten.Erlöschen der BE kein Versicherungsschutz,3 Punkte,Mängelschein,Anzeige etc............reicht das fürs erste???? Lasierte Rückleuchten sind ja nun nicht wirklich was neues.Sowas kann jeder Lacker meiner macht das fürn Fünfer für die Kaffeekasse.
 
AW: Schwarze Rückleuchten für Zafira B

Tja so wie es aussieht, werden wir B-Fahrer von der Tuning-Industrie im Stich gelassen. Gerade bei den Rückleuchten könnten man durchaus noch was im Bereich der Individualisierung machen :D

Gruß
Olaf
 
...ich wär schon zufrieden, wenn die Originalen endlich mal "dicht" wären...hab jetzt zwei neue bekommen....schau mer mal!
so hässlich sind die Originalen doch nicht....finde ich:rolleyes:

gruß
 
Hallo,

Ich habe heute morgen mal beim Verkaufer angefragt, ob die überhaupt zugelassen sind, bzw. ob er eine ABE oder TÜV Gutachten für die Rückleuchten hat.

Diese Antwort habe ich vom Verkäufer erhalten:

**zensiert**
Sinngemäße Antwort des Verkäufers :
Leuchten haben keine ABE, können u.U. aber - je nach TÜV - per Einzelabnahme eingetragen werden !


Heute Nachmittag habe ich hier beim Tüv angefragt ob ich die Rückleuchten per Einzelabnahme eingetragen bekomme.

Keine Eintragung

Bis dann

Bumeyer


Wichtiger Hinweis:
Hallo Herr meyer,
ist der Absender der eMail darüber informiert das sein Schreiben öffentlich gemacht wird?
Wenn ja => hat er diesem zugestimmt?

Sofern eine Frage mit NEIN beantwortet wird ->
ist das wortwörtliche veröffentlichen von eMails und PN's - rein rechtlich - nicht erlaubt ...

.. in diesem Falle bitte lediglich die Kernaussage in eigene Worte fassen ;)

mfg Chris
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Ich habe heute morgen mal beim Verkaufer angefragt, ob die überhaupt zugelassen sind, bzw. ob er eine ABE oder TÜV Gutachten für die Rückleuchten hat.

Diese Antwort habe ich vom Verkäufer erhalten:

**zensiert**


Heute Nachmittag habe ich hier beim Tüv angefragt ob ich die Rückleuchten per Einzelabnahme eingetragen bekomme.

Keine Eintragung

Bis dann

Bumeyer


Wichtiger Hinweis:
Hallo Herr meyer,
ist der Absender der eMail darüber informiert das sein Schreiben öffentlich gemacht wird?
Wenn ja => hat er diesem zugestimmt?

Sofern eine Frage mit NEIN beantwortet wird ->
ist das wortwörtliche veröffentlichen von eMails und PN's - rein rechtlich - nicht erlaubt ...

.. in diesem Falle bitte lediglich die Kernaussage in eigene Worte fassen ;)

mfg Chris

Hallo Chris,

Alles klar, werde nächstemal darauf achten!

Gruß

Bumeyer
 
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