Meine Felgen, Lk 5x112 sind für den Zafira mit Versatzschrauben zugelassen und durch einen Sachverständigen abgenommen. Und da ich vom Fach bin, nimmt dir die "Rennleitung" das auch ab. Speziell für meinen Fall: Die Felgen sind für den Zafira, in Verbindung mit Versatzschrauben, zugelassen. Das heißt, ich bräuchte nicht mal eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO dafür (wenn nichts anderes in Kombination verändert wurde). Da würde eine einfache Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO reichen.
Für den TE wichtig: Von wem sind die Felgen, was sagt das Teilegutachten oder die Teilegenehmigung aus? Sind die Felgen für Opel, speziell den Zafira zugelassen? Wenn nein, die technischen Parameter aber passen, dann einfach mal den TÙVER des Vertrauens fragen, ob er in Form einer Einzelabnahme gemäß § 21 StVZO die Felgen abnimmt und einträgt. Die entstehenden Kosten sind aber nicht zu unterschätzen. Am besten ein Vergleichsgutachten mit den gleichen technischen Parameter, aber Zulassung für den Opel Zafira, wie bei der Wunschfelge mitnehmen und damit seinen Wunsch untermauern.