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Hallo,
ich habe ein Problem:
ich versuche es mal zu erklären, ich habe heute Spurverbreiterung von 2 mal 30mm auf die Hinterachse bekommen. Ich habe eine ET der Felgen von 35, im Gutachten der Spurverbreiterung steht ein Toleranzwert von +44 / +14. Nach einer Berechnung kommt bei mir eine ET von +5 raus diese darf der Herr von der Eintagungsstelle nicht eintagen nach § 19. Ich muß zu einer anderen Eintagungsstelle und die Verbreiterung nach § 21 eintagen lassen.
Von den Abmessungen passt alles (s.Foto)
Meine Fragen:
- wird zuständige Eintragungsstelle das nach § 21 Sonderabnahme eintagen?
- müssen die Felgen neu abgenommen werden (Doppelabnahme)?
- was für kosten werden auf mich zu kommen bei dieser Sonderabnahme?
Im voraus herzlichen DanK für Eure Hilfe
Bis dann
Bumeyer
ich habe ein Problem:
ich versuche es mal zu erklären, ich habe heute Spurverbreiterung von 2 mal 30mm auf die Hinterachse bekommen. Ich habe eine ET der Felgen von 35, im Gutachten der Spurverbreiterung steht ein Toleranzwert von +44 / +14. Nach einer Berechnung kommt bei mir eine ET von +5 raus diese darf der Herr von der Eintagungsstelle nicht eintagen nach § 19. Ich muß zu einer anderen Eintagungsstelle und die Verbreiterung nach § 21 eintagen lassen.
Von den Abmessungen passt alles (s.Foto)
Meine Fragen:
- wird zuständige Eintragungsstelle das nach § 21 Sonderabnahme eintagen?
- müssen die Felgen neu abgenommen werden (Doppelabnahme)?
- was für kosten werden auf mich zu kommen bei dieser Sonderabnahme?
Im voraus herzlichen DanK für Eure Hilfe
Bis dann
Bumeyer
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