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Eine Frage zu Alufelgen

Wotan2804

Forumsneuling
Registriert
14.05.2013
Beiträge
7
"Danke"
0
Zafira Modell
B
Motor (B)
A17DTR
Getriebe
6 Gang
Hallo,

ich kann von einem Kollegen einen Satz Alus bekommen.
Er hatte die auf einem Astra H montiert.

Die Felgengröße ist 7J16H2
Die Einpresstiefe ist 40
und der Lochkreis 108

nun habe ich schon mit dem Hersteller der Felgen telefoniert, da mich der Lochkreis schon etwas verwirrt hatte.
Der nette Mann am telefon erklärte mir dann auch sehr freundlich wie das mit dem Lochkreis funktioniert und das ich die
Felge auch auf meinem Zafira fahren kann, diese aber eintragen lassen muss.

Meine Frage wäre nun aber folgende:
In meinem Fahrzeugpapieren steht eine ET von 37
werde ich da evtl. Probleme bekommen mit der 40ger ET?
Ich habe von dem Felgenhersteller ein Gutachten gemailt bekommen in dem der Zafira B zwar drin steht aber die ABE NR. ist eine andere als die, welche ich im Brief stehen habe.
Wenn ich das richtig verstehe ist die ABE Nr. des Gutachtens älter als meine.

Hier mal die ABE Nr. aus dem Gutachten: e1*2001/116*0325*
Hier die ABE Nr aus meinem Fahrzeugbrief: e1*2007/46*0497*01

Noch habe ich mir die Felgen nicht geholt und ich würde gerne auf nummer sicher gehen ehe ich sie mir kaufe.
Nicht das ich dann zum TÜV fahre und ich dort dann gesagt bekomme das ich die überhaupt nicht eingetragen bekomme.
 
Der Astra & Zafira hat 110er Lochkreis, hat dein Kollege die Felgen mit Versatzschrauben oder Adapterplatten von 108 auf 110 gefahren ?
 
Der Astra & Zafira hat 110er Lochkreis, hat dein Kollege die Felgen mit Versatzschrauben oder Adapterplatten von 108 auf 110 gefahren ?

Mit Versatzschrauben, bzw. Lochkreisänderungsschrauben. Die bekomme ich dann auch dazu. Getestet habe ich das auch schon und die Felge hatte auch gepasst.
Wie gesagt, der Mann der Herstellerfirma der Felgen hatte mir das auch am Telefon erklärt mit dem Lochkreis und den Schrauben. (Die Felgen haben auch einen Distanzring aus Plastik der noch um den Mittelkreis muss)
War da ja anfangs selbst etwas verwundert und wie gesagt, in dem Gutachten steht der Zafira ja auch drin.
Was mich nun noch etwas stört und wo ich auch nicht mit klar komme ist die Einpresstiefe.
 
Ja, in dem Gutachten steht das ich die Felgen nur mit diesen Schrauben fahren darf.
Der TÜV-Mann sagte mir wenn mein Fahrzeug in dem Gutachten steht bekomme ich es auch eingetragen. (Nur hatte ich das Gefühl das der überhaupt nicht richtig geschaut hatte
und eigentlich auch keine Lust hatte mir eine vernünftige Auskunft zu geben).

Wenn ich jetzt wüsste wie ich das Gutachten hier hoch geladen bekomme, würde ich es als PDF Anhang mal mit hier rein stellen.

EDIT: Ok, hab es gefunden und das Gutachten mal mit hoch geladen.
 

Anhänge

  • 00092807 (3).pdf
    69,8 KB · Aufrufe: 570
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest dich erstmal erkundigen ob das gutachten überhaubt noch gültig ist.
Normalerweise werden versatzschrauben nichtmehr eingetragen....
 
Ist so nicht richtig!
Wenn sie im Gutachten mit drin stehen ist es ok. Nimmst Du aber irgend eine Felge und willst sie mit Versatzschrauben an dein Auto bauen, sagt der TÜV: Nö!
 
Deswegen habe ich geschriebe,das er erstmal schauen soll,ob sein gutachten noch gültig ist ;)
Hatte gesehn das sein gutachten von 2006 ist......
 
Ach so meintest Du das...ok! :prost:
 
Lohnt sich bei einer 7x16"-Felge denn überhaupt der ganze Aufwand?

Gibt ja auch schöne 16"-Felgen für den Zafira, die auch ORIGINAL auf den Wagen gehören. Die lassen sich ja auch günstig besorgen
und du sparst dir den ganzen Aufwand mit der TÜV-Geschichte und und und.
 
Lohnt sich bei einer 7x16"-Felge denn überhaupt der ganze Aufwand?

Gibt ja auch schöne 16"-Felgen für den Zafira, die auch ORIGINAL auf den Wagen gehören. Die lassen sich ja auch günstig besorgen
und du sparst dir den ganzen Aufwand mit der TÜV-Geschichte und und und.
Der Meinung bin ich auch aber das muß ja jeder für sich selbst entscheiden.
 
Deswegen hab ichs auch als Frage und nicht als Aussage geschrieben! :D
 
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Der Aufwand würde sich deshalb lohnen da ich die Felgen doch mehr als günstig bekommen kann.
Aber trotz allem habt ihr recht.
Ich werde nun mal schauen ob das Gutachten überhaupt noch was bringt.
Ich kann damit doch auch zur DEKRA fahren? Also ich muss nicht zwingend zum TÜV?
Bei meinem letzten Besuch waren die dort ja nicht gerade freundlich und vor allem standen die mit drei Mann dort und unterhielten sich ewig lange privat miteinander ehe mal einer anch mir schaute....
Ansonsten könnte ich noch zu dem Opelhändler fahren von dem mein Kollege die Felgen bekommen hatte als er dort den Astra gekauft hatte.
 
Hier kann geschlossen werden. :)

Habe die Felgen ohne Probleme eingetragen bekommen.
War eine Sache von 10 Minuten bei der DEKRA. Und dazu noch 15 Euro günstiger als beim TÜV.

Bedanke mich nochmals bei allen für ihre Antworten. :)
 
nur als zusätzliche anmerkung (hat nichts mit diesem fall zu tun), aber weil mir bei der bemerkung "hat nicht mal richtig hingeschaut" was durch den kopf gegangen ist.
wenn ein eintrag erfolgt, der eigentlich illegal ist, dann ist der eintrag nicht gültig und die umbaumassnahme muss ggfls. zurück gebaut werden.
d.h. zu beispiel illegale felgen werden nicht legal, nur weil ein prüfer sie versehentlich einträgt.
 
nur als zusätzliche anmerkung (hat nichts mit diesem fall zu tun), aber weil mir bei der bemerkung "hat nicht mal richtig hingeschaut" was durch den kopf gegangen ist.
wenn ein eintrag erfolgt, der eigentlich illegal ist, dann ist der eintrag nicht gültig und die umbaumassnahme muss ggfls. zurück gebaut werden.
d.h. zu beispiel illegale felgen werden nicht legal, nur weil ein prüfer sie versehentlich einträgt.

Genau damit liegts du richtig...
egal wer dir was einträgt....die polizei kann es an ort und stelle anzweifeln und den wagen vom Tüv prüfen lassen.Und wenn die wollen finden die immer was.
Und obwohl du als halter dachtest,das alle legal ist,wirste erstmal auf die kosten sitzenbleiben...punkte,tüvgebühren,eventuelle stilllegung u.s.w.
 
nur als zusätzliche anmerkung (hat nichts mit diesem fall zu tun), aber weil mir bei der bemerkung "hat nicht mal richtig hingeschaut" was durch den kopf gegangen ist.
wenn ein eintrag erfolgt, der eigentlich illegal ist, dann ist der eintrag nicht gültig und die umbaumassnahme muss ggfls. zurück gebaut werden.
d.h. zu beispiel illegale felgen werden nicht legal, nur weil ein prüfer sie versehentlich einträgt.

Ich gebe dir ebenfalls voll und ganz recht. Das ist ja auch nicht mehr als logisch und nachvollziehbar. Allerdings steht hier der Satz. "hatte nicht mal richtig hin geschaut" in enem ganz anderen Zusammenhang. :)
Der TÜV Gutachter sollte sich ja mein Gutachten ansehen und mir dann sagen ob ich die Felgen eingetragen bekomme. Das Gutachten hatte er sich dann nicht wirklich angeschaut. Eben einfach nur mal kurz einen Blick darauf geworfen und dann gesagt, wenn das Fahrzeug drin steht ist es kein Problem. Ich hatte den Eindruck das der überhaupt kein Bock hatte sich damit zu beschäftigen.
Mir war das ganze selbst viel zu unsicher, da ich schon genau wissen wollte ob ich die Felgen fahren darf oder nicht. Daher war mir nach dem Besuch beim TÜV schon klar das ich lieber noch zu einer anderen Prüfstelle fahre. Immerhin habe ich selbst auch keine Lust plötzlich gesagt zu bekommen...Nö...so geht das aber nicht mit den Felgen.

Naja, bei der DEKRA lief das dann doch ganz anderst ab. Der hat sich das Gutachten genau angeschaut und ist dann damit nochmal verschwunden und als er zurück kam sagte er mir dann das ich die Felgen fahren darf, zumindest solange mein Fahrzeug ansonsten original ist (sprich, keine Tieferlegung, da müsste dann nochmal eine Abnahme gemacht werden).
Danach habe ich dann die Felgen aufs Auto geschraubt und bin dann wieder zur DEKRA.
 
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