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Fehlgeschlagenes Wendemanöver?

OPC-Schaumi

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Hallo zusammen, nun hat es mich nach 10 Knitterfreien Jahren auch mal erwischt.

Ich wollte meine Frau von Arbeit abholen, an einer Y Gabelung als Linksabbieger ein Wendemanöver absolvieren, und da hat es gekracht.

Unfall.jpg

Hier mal ein Bild von der Situation.

Ich kam von unten her an besagte Kreuzung, setzte brav meinen Blinker Links, achtete auf gegenverkehr von Rechts und Links und fing an das Lenkrad einzuschlagen, als ich dann schon komplett Quer auf der Kreuzung war krachte es.

Das Auto hinter mir wollte sozusagen Links an mir vorbei.
Ich habe das mal mit den Roten Rechtecken gekennzeichnet.
Das Schwarze Rechteck bin sozusagen ich in dem Moment als ich den Blinker setzte, und die gelbe Linie meine gewünschte Fahrspur.
Der Kreuzungsbereich dort ist so groß und übersichtlich, schliesslich Arbeitet meine Frau schon 10 Jahre dort, und ebensolange wende ich dort.

Die Polizei die ich reif, konnte die Schuldfrage nicht klären und vertrösteten mich das sie es Intern besprechen müssen und sich dann bei mir melden.
Aber bisher kam noch keine meldung.

20140521_132646.jpg20140521_130223.jpg

Der Schaden beschränkt sich bei mir auf die Stoßstange vorne, Lüfter, Ladeluftkühler etc haben nix abbekommen, 1cm weiter rein und die Sache sähe anders aus.

Ich habe natürlich schon Kontakt mit beiden Versicherungen aufgenommen, und mir viel sofort auf, das die gegnerische mir gleich sehr zuvorkommend vorkam, sie nannten mir gleich 2 Vertragspartner von ihnen in die ich mein Auto zum Kostenvoranschlagscheck bringen kann.
Dieses werde ich auch tun, allerdings bis die Schuldfrage durch die Polizei nicht eindeutig geklärt wurde nix weiter unternehmen.


Grüße
 

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Blöd. :( :( Oft ist man geneigt, Einen für schuldig zu halten. Hier traue ich mich nicht. Natürlich drücke ich DIR die Daumen, dass es den VW erwischt. ;)
 
Ja ziemlich blöd.
Ich schliesse mich Michael an :D
 
Ich geh auch davon aus das der VW Schuld hat. Er hat ja überholt obwohl du deine Fahrtrichtungsänderung angezeigt hast. Das du wenden wolltest ist da wohl nebensächlich du hättest ja auch in ein Grundstück einbiegen können. Am besten hol dir rat bei einem Anwalt.
 
vorgeschlagene unternehmen der gegneriswchen versicherung würde ich keines fals in anspruch nehmen. die rechnen wie gegnerische gutachter zu deren vorteil.
 
Wenn dein Blinker aktiv war und du dein Wendemanöver dabei quasi schon beendet hast, dann hat der andere Fahrer m. E. die Verkehrssituation nicht überblickt.

Gab es denn Zeugen?
 
Ja, 3 Insassen bei ihr, die inclusive ihr der Polizei gegenüber sagten das sie nicht sagen können das mein Blinker an war.
Und meine Frau, die ja Links an der Straße stand, diese allerdings den Blinker auch sah.
Für den kostenlosen Check zwecks Kostenvoranschlag kann ich doch die vorgeschlagene nehmen oder?
Es ist ja wie gesagt nur ein Voranschlag, wenn ich danach in meine Werke fahre kann er der gegnerischen doch auch einen kostenvoranschlag zukommen lassen oder irre ich da?
 
1. Verhalte Dich so, als ob Du nicht schuld bist.
2. Gehe DRINGEND zu einem Anwalt.
3. Orientiere Dich nicht an der Polizei, bzw. einem evtl. Strafzettel von denen (das ist für die Versicherungen zwar eine grobe Richtung, wer der Schuldige sein wird, bedeutet aber nicht zwingend, daß Du dennoch Schuld bist - habe ich am eigenen Leib schon - zu meinem Vorteil - erfahren). Am Ende klärt das nämlich der Gutachter. Kann ja auch gut sein, daß keiner einen Strafzettel bekommt.

4. - und das wichtiste: Mach Dir keinen Stress - Blechschäden sind reparabel, Personenschäden (die es bei diesem Unfall offensichtlich nicht gab), dagegen deutlich schlimmer.
5. Dein Zafi sieht so aus, als wär er noch soweit fahrbereit - also auch hier kein dringender Stress.
6. siehe Punkt 1
7. siehe Punkt 1
8. siehe Punkt 1
usw.

Mit einem Augenzwinkern ;)
 
- Wie schnell darf man dort fahren?
- Hast du die schwarze Kiste wirklich nicht im Rückspiegel gesehen?
 
Dort ist 30er Zone.
Klar hab ich sie im Rückspiegel gesehen.
während meines Wendens beim Schulterblick war sie wahrscheinlich im Toten Winkel.
Hab mir jetzt Rechtsbeistand geholt.
Und warte immernoch auf die Meldung der Polizei.

Grüße
 
Wie ging es denn weiter?
 
bisher garnicht.
Bzw. hat die Polizei gegen mich zusätzlich auch ein verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet.
Ansonsten null, nix, garnix.
Auch vom Gegner und der Gegnerischen Versicherung Totenstille.

Echt zum verzweifeln.

Zumal der Dicke nun allem anschein nach auch noch einen Motorschaden erlitten hat...

Schwere Zeiten... :-(
 
Aber nicht als Langzeitfolge des Crashs?
 
keine Ahnung leider.
Ich habe ihn heute in eine andere Werkstatt überführen lassen, die die andere so voll mit gebuchten aufträgen ist, das sie mir keinen Termin nennen können wann sie ihn reinschieben könnten. Morgen weiss ich mehr.
 
wenn dein unfallgegner geringfügig verletzt ist (z.b. hws-schleudertrauma) und er keinen strafantrag stellt, wird das verfahren gegen dich eingestellt werden. sein schmerzensgeld bekommt er von deiner haftpflichtvers. unabhängig von einer einstellung des verfahrens. wenn die verletzungen schwerer wiegen ist der strafantrag nicht erforderlich - verfolgung erfolgt "von amts wegen" - wird dann häufig im "strafbefehlsverfahren" abgehandelt (z.b. ein betrag xxx an das rote kreuz ...) nur wenn du gegen den strafbefehl widerspruch einlegst, wird es zu einer hauptverhandlung vor gericht kommen.......und wie allgemein bekannt. "vor gericht und auf hoher see sind wir alle in gottes hand....";)

du hast schon alles richtig gemacht als du einen rechtsbeistand eingeschaltet hast - dein anwalt wird dich beraten. falls die strafrechtl. geschichte eingestellt wird, bleibt nur noch die verkehrsordnungswidrigkeit übrig (wenden ohne beachtung des nachfolgenden verkehrs....)
 
Es gibt leider immernoch nichts neues, keine Ahnung wie lange sowas dauert...
Wir haben immernoch keine Akteneinsicht erhalten.
 
nur mal so ins blaue...

das sind doch gleichrangige Strassen... wenn Du also bei deinem Wendemanöver vom VW aus gesehen aus der rechten Straße gekommen bist, hast Du auf jeden Fall Vorfahrt und der VW hätte warten müssen. So wie der Zaffi auf dem Foto da steht, sieht es für mich aus, als wenn Du in nicht auf der Einmündung gewendet hast, sondern in dem rechten Seitenarm...
 
So, nach langer langer Abwesenheit mal der Ausgang der Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft hat entschieden das ich schuld habe, mir einen Punkt und 125€ Bußgeld aufgedrückt.
Dagegen habe ich natürlich Klage eingereicht und wenigstens der Punkt wurde wieder gestrichen.
Meine Versicherung hat ihren Schaden zu 100% reguliert und ihre meinen zu 30%.
 
Mit welcher Argumentation hast wurdest Du schuldig gesprochen?
 
Meines Erachtens:
1. überholen im Kreuzungsbereich ist generell verboten
2. Wenn links geblinkt wird, darf nicht überholt werden
3. Übersetzte Geschwindigkeit, auf Sichtweite muss angehalten werden können.
4. Ein Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers, welches erkennbar ist, verpflichtet zu entsprechen Gegenmasnahmen.
5. Wenden im Kreuzungsbereich ist ein fragwürdiges unterfangen
6. Der Blinker soll 50m vor dem Manöver gesetzt werden. Gemäss Skizze scheint das nicht eingehalten.
7. Bei so einem Manöver ist besondere Vorsicht geboten. Den nachfolgenden Verkehr beachten.


Ich vertrete die Ansicht das Dir nur eine Teilschuld hätte zugesprochen werden dürfen.

Ich vermute: Der Richter hat sich nur über ein Wendemanöver auf einer Kreuzung/Verzweigung, dem späten Blinken, und der mangelnden Beachtung des nachfolgenden Verkehrs Gedanken gemacht.
 
Das Fred ist zwei Jahre alt da wird wohl schon Gras drüber gewachsen sein ;)
 
Richtig, habe dies erst bemerkt, als ich den Beitrag meinerseits danach nachgelesen habe.
Ihn danach deshalb zu löschen sah ich jedoch nicht für notwendig.
Das nun überhaupt jemand auf meinen Beitrag reagiert überrascht mich nun doch.
Erwartet habe ich es jedenfalls nicht.
 
Meines Erachtens:
1.
2. Wenn links geblinkt wird, darf nicht überholt werden
3.

Ok, der Thread ist wirklich uralt, aber diesen Punkt will ich so nicht stehenlassen, weil er falsch ist.

Generell gilt: ein Blinker bedeutet nicht, daß man Vorfahrt hat. Wird gerne auch auf Autobahnen vergessen... ;-)

Und wenn man - egal wo - links abbiegen will, hat man sich zu überzeugen, daß niemand überholt. Denn der Überholer hat Vorfahrt! Klingt komisch, ist aber so.

Das Problem kenne ich seit fast 20 Jahren. Auf der Straße vor meinem Haus darf man 100 (ok, mittlerweile nur noch 70) fahren. Direkt von dieser Straße geht es in meine Hofeinfahrt. Je nachdem, woher ich gerade komme, muß ich auch mal nach links in meine Einfahrt abbiegen. Schön ist es dann, wenn man 3 Autos hinter sich hat, langsamer wird, und von hinten kommt einer angeschossen und überholt die Kolonne. Nicht nur 1x passiert.
Daswegen haben ich mich da mal schlau gemacht, und nachdem ich die Ergebnisse im Internet nicht ganz glauben wollte, auch noch einen Verkehrsanwalt gefragt. Aber es war eindeutig. Auch wenn ich den Blinker gesetzt habe, schon langsamer geworden und quasi kurz vor dem Abbiegen bin, wer dann noch mich überholt, hat Vorfahrt und ich bin Hauptverursacher des Unfalls.

Viele Grüße
Clemens
 
Echt krass.
 
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