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Schwarze Heckleuchten

Zafi B

Forumsneuling
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19.08.2014
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Zafira Modell
B
Motor (B)
Z20LER
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6 Gang
Hallo zusammen,

kann das wirlich sein das es keine getönten (schwarze) Heckleuchten für den Zafira B gibt ?:suche:
Zumindesten keine mit denen ich auf deutschen Straßen fahren darf! Auf ein paar Bilder in der Garage
habe ich schon welche geshen aber..sind die legal?

MfG
 
Legales gibt es nicht, der Markt ist zu klein. Einzige Möglichkeit ist es, die Chromstege (also nicht Reflektorflächen) anzumalen.
 
Warum ist hier im Forum alles gleich illegal??? Wisst ihr das zu 100%????

Ich würde zum TÜV gehen und dort nach Fragen was möglich ist!

Manche Sachen lassen sich per einzelabnahme eintragen, ob einem das Wert ist, is jedem selbst überlassen!

Klar mit den Pech schwarz lasierten Rückleuchten brauchst da nich auftauchen, aber man muss die ja nich so dunkel machen!
 
Den prüfer der das per einzelabnahme einträgt will ich sehen.
 
Wer die Kosten für ein lichttechnisches Gutachten (übrigens "ergebnisoffen") zahlen möchte...
 
Wisst ihr denn ob es 100%ig nicht geht, oder man unbedingt so ein gutachten braucht? Oder sagt google das????

Man muss die ja nich komplett schwarz machen!
Wie gesagt, einfach ein tüver suchen der einzelabnahmen machen darf und den mal fragen!

Wenn der sagt es wird sehr teuer, oder geht nicht, ja dann ist das so und man hat 100% Gewissheit das es nicht geht, so würde ich es machen und habe es auch schon in mehreren Fällen gemacht und mich gewundert was alles geht!!!
 
Es bestünde die Möglichkeit es per einzelabnahme zu versuchen, wie jamiro sagt allerdings braucht man ein Gutachten, welches erstellt werden muss (teuer) und ohne Gewissheit das es positiv ausfällt.
 
Was ich meine ist, es hat noch keiner versucht bzw hat gefragt!
Bei Felgen z.b. Gibt es ja die Möglichkeit eines vergleichsgutachten und somit felgen eingetragen zu bekommen die nicht für das Fzg sind aber passen!

Wenn ich z.b. Rückleuchten Habe von einem anderen Auto wo eine 15% Verdunkelung vorhanden ist mit gutachten und ich meine Rückleuchten auch nur 15% dunkler mache, ob dann das gutachten als vergleich genommen werden kann!
Weiß das hier jemand zu 100%?????
Das sind so Sachen die hier alle mit "ne das ist illegal beantworten" weil es hier keiner genau weiß!!!
Wenn es nicht möglich ist dann kann man es immer noch lassen!!!!!
 
Ja dann lasst es, ihr habt gewonnen und die FRAGE ob es möglich ist und wie teuer es wird bleibt offen!!!!!

Ich sag nur noch: wer nicht fragt, wird es nicht wissen!

Folien gibt es z.b. Mit gewissen tönungsgraden von foliatec, da steht die % Zahl im gutachten wie dunkel die sind!!!

Aber lasst es, es ist illegal und gut!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
weiter unten bei dem link steht auch, das rückleuchten nicht wirklich getestet werden können und das die nach §21 vom örtlichen tüvprüfer per einzelabnahme eingetragen werden können und von dem zu beurteilen sind( wichtig lampenzahl und farbe der beleuchtung darf nich eingeschränkt sein), zudem bezieht sich der link auf Frontscheinwerfer und Rückleuchten ohne E/e prüfzeichen!!!!!!!
da steht nix von folieren der Rückleuchten mit E/e prüfzeichen!!!!!!

fragt beim tüv nach, das kostet nix und ich werde dies nächste woche mal machen, nur der neugierde halber!!!
versteht mich auch nicht falsch ihr könnt ja recht haben aber wissen tut ihr das auch nicht, das ändert auch nichst wenn ihr noch mehr bei google sucht!!!!!
google weiß viele aber nicht alles!!!!!
 
Eben, weil da nix steht vom folieren und lasieren brauch man ja ein Gutachten, weil durch die Veränderung die leuchten ihre E/e Zulassung verlieren.
 
so kurzes gepräch mit nem tüver am telefon gehabt, ein folieren oder lackieren einer rückleuchte ist nicht zulässig, da die leuchtkraft der lampen beeinträchtigt wird und die rückleuchte dadurch ihr E/e prüfzeichen verliert und auch nicht wieder erlangt solange eine folie oder "lack" drauf ist!!!!!
bei schwarzen Rückleuchten die eine zulassung haben, ist die leuchtkraft nicht eingeschrängt da diese eine originalteil ähnliche lichtdurchlässigkeit haben und diese durch eine folie nicht erreicht werden kann, zudem muss bei den zulässigen schwarzen Rückleuchten ein Roter Reflecktor unter den leuchten angebracht werden, da diese sonst auch nicht zulässig sind!!!!!!!
lampen haben eine geprüfte leuchtkraft, diese darf durch folien oder Lack nicht beeinträchtig werden!!!!

ihr hattet recht:)
 
jetz bist ganz schlau, oder was!!!!

die überraschung ist ja nicht das die leuchtkraft verloren geht, sondern nicht verloren gehen darf, durch eine folie oder lack!!!!!!!!
das "darf" ist das wichtige, nur zur info!!!!!
 
ganz locker bleiben....

Wie willst du denn die Leuchtkraft bei nachträglicher Tönung sonst zu 100% erhalten ausser vielicht mit stärkeren Leuchtmitteln, die dann wieder nicht legal sind?
 
also das durch folie die leuchtkraft schwindet sollte jedem klar sein, nur mein text beruht sich auf "darf nicht" und nicht auf "wie erhalte ich" dich leuchtkrafft!
somit ist es für mich irrelevant wie ich die leuchtkraft erhalte!!!!!

wo steht das ich die leuchtkraft erhalten will????
 
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