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auflistung kosten einer 100 km/h zulassung für anhänger

homersimpson3005

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habe heute unseren kleinen wohnwagen wieder angemeldet. in diesem rahmen habe ich die hu und ein gutachten zur 100 km/h machen lassen. für den einen oder anderen sicherlich interesant.

HU gebühren 37,82 eur.
prüfentgeld §13 ( 100er guachten ) 25,21 eur.
märchensteuer 11,97 eur.

Kosten Straßenverkehrsamt :

änderung der fahrzeugpapiere 10,20 eur.
1x klebesiegel 0,30 eur.
100 km/h aufkleber 6,10 eur.
 
An alle, die jetzt darüber nachdenken ihren eigenen Anhänger ändern zu lassen:

Die meisten Wohnwagen haben z.B. Stoßdämpfer, aber es sidn noch mehrere technische Voraussetzungen für eine 100 km/h-Zulassung erforderlich.

Also nicht gleich zum Tüv fahren, sondern sich vorher informieren (Beispiel: Reifenalter)
 
auch anhänger ohne stoßdämpfer bekommen eine 100er zulassung. schwiegerpappis motorradanhänger ist ungebremst und hat keine stoßdämpfer. das reifenalter interesiert den prüfer heute auch nicht mehr bei der abnahme, der halter bzw fahrer ist dafür verantwortlich. sind die montierten reifen älter als 6 jahre dann erlischt die 100er freigabe und es wird im falle eines unfalls oder einer kontrolle böse teuer.
 
schwiegerpappis motorradanhänger ist ungebremst und hat keine stoßdämpfer

Das kann alles richtig sein, ABER dann darf der Anhänger nur ein bestimmtes Gewicht haben.
Mein ungebremsten Anhänger (750KG), ohne Stossdämpfer, darf hinter meinen Zugfahrzeug nur noch
400 Kg schwer sein. Um das Gewicht auszurechnen muss man das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges mal 0,3 nehmen,
dann hat man das max. Gewicht vom Anhänger ohne Bremse und Stossdämpfer.
 
Den Prüfer (sollte) das Reifenalter sehr wohl interessieren. Der Prüfer stellt ein Dokument aus das die tauglichkeit bescheinigt zum Zeitpunkt des vorfahrens. Wenn man danach die Achse austauscht gegen eine nicht zugelassene oder die Reifen gegen welche die zu alt sind, das interessiert den Prüfer wieder nicht mehr und liegt wieder in den Pflichten des Halters.

Diese Bescheinigung des Prüfers ist allerdings auch nicht immer notwendig. Alle Anhänger ab einem bestimmten Datum (irgendwann in den 90ern) sind automatisch 100km/h fähig und man benötigt keine bescheinigung. Die Bescheinigung ist nur für Anhänger vor diesem Datum notwendig, die bekommt man entweder vom Anhängerhersteller selber oder eben vom Sachverständigen. Der Sachverständige stellt die Bescheinigung allerdings auch nur aus wenn bestimmte bedingungen erfüllt sind, das wäre einmal eine entsprechende Achse (entweder Baujahr nach dem Stichtag oder bescheinigung des Achsenherstellers, bei mir hatte ich z.B. die Bescheinigung der Firma Niepers das die Achse tauglich ist) und das Reifenalter. Dann bekommt man die bescheinigung das der Hänger prinzipiell 100km/h fähig ist, ob man nun damit aber wirklich 100km/h fahren darf ist noch von anderen Faktoren abhängig (Alter der reifen, zGG des Hängers, Leergewicht des Fahrzeugs, ein multiplikator abhängig von der ausstattung des Hängers und/oder Zugfahrzeugs, Ausstattung des Fahrzeugs (ABS )).

Oder man fährt einfach nach Frankreich, da darf prinzipiell jeder mit Anhänger genauso schnell fahren wie ohne und ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Mein Anhänger fährt mit 130km/h Astrein und unauffällig hinter mir her und ich habe mit Anhänger hinten dran auch schon einen Ferrari überholt...

PS: Ich habe einen ungebremsten 600kg Anhänger ohne Stoßdämpfer, den habe ich auf 499kg ablasten lassen (anders als "normal" zählt hier das zGG und nicht das tatsächliche Gewicht) damit ich diesen mit 100km/h ziehen darf. Der Hänger ist in den 80er Jahren gebaut worden von der Firma Auwärter die es heute (in der Form) nicht mehr gibt weswegen ich von dieser auch keine bescheinung bekommen habe. Die Achse ist von der Firma Nieper, die hat mir die Bescheinigung ausgestellt mit der ich dann zum TÜV bin (siehe vorgang oben), ich habe also selber das volle Programm schon durch und musste auch extra VORHER die Reifen wechseln lassen
 
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Alle Anhänger ab einem bestimmten Datum (irgendwann in den 90ern) sind automatisch 100km/h fähig und man benötigt keine bescheinigung. Die Bescheinigung ist nur für Anhänger vor diesem Datum notwendig ein multiplikator abhängig von der ausstattung des Hängers und/oder Zugfahrzeugs, Ausstattung des Fahrzeugs (ABS )).

stichtag hierzu war der 01.01.1990 wird aber kaum praktiziert. mein wohnwagen ist ein qek junior produziert in der ehemaligen ddr zulässige gesammtmasse 500 kg, erstzulassung juni 1990. der berechnungsfaktor ist 0,8. in meinem gutachten zu unserem wohnwagen steht leermasse des zugfarzeuges 625 kg und abs .

aber die 100 km/h tauglichkeit muss in den papieren eingetragen sein und eine 100 km/h plakette am anhänger kleben sonst gilt die für gespanne übliche geschwindigkeit von 80 km/h

haben wir nicht alle über solch heldentaten von zu schnellem fahren mit anhänger zu berichten, die beim nachdenken darüber eher anlass zum schämen geben? ja habe auch schon einen tieflader gezogen mit einem pkw drauf ging sogar mit einem astra g 2.0 dti als zugfahrzeug gute 160 laut tacho durch ne baustelle. oder von ulm mit einem planenanhänger dauertempo 130-140 bis der reifen sich aufgelöst hat und der dreck fast über die leitplanke gehüpft ist. hohes tempo ist mit fast allen anhängern möglich der qek junior hat dazu beste vorraussetzungen dank einzelradaufhängung an querlenkern und stossdämpfer. bei den fahrten ist zum glück nichts passiert aber wenn dann gute nacht.
 
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Die Zulassungsstellen machen das mittlerweile eigentlich von alleine mit der 100er eintragung wenn das Fahrzeug "jung genug" ist. Allerdings gibt es da auch Anhänger die zwar nach 90 gebaut wurden aber in den Papieren oder auf der Achse selber stehen haben das sie keine 100 fahren dürfen (mein vorheriger Saris hatte z.B. so eine beschränkung), dann stellt der TÜV natürlich auch kein Zettel aus...

Und Heldentat von zu schnellem fahren? Meinst Du mich? Wo war ich zu schnell? Die ~800km mit bis zu 130 waren vollkommen legal (wobei von fällen berichtet wurden das die deutschen Versicherer sich beim Unfall quer stellen können).
Das Problem ist (wie bei Dir berichtet) vermutlich das Rad das die Schwachstelle darstellt. Einerseits sind die Reifen nicht gerade die jüngsten, andererseits hat man zum Teil auch sehr kleine Räder und dann sind die vom Geschwindigkeitsindex auch relativ gering. Nimmt man den "normalen 10 Zoll Anhängerreifen" so hat der meist nur eine Geschwindigkeit von 120km/h (eigentlich ja ausreichend) und er muss auch mächtig umdrehungen machen bei der Geschwindigkeit. Wenn dieser das dann ggf nicht lange mitmacht ist das kein Wunder, zumal die Anhänger auhc gern mal etwas überladen werden (kaum einer kann sich vorstellen was etwas Sand wiegt) und die reifen meist auch nicht sorgsam behandelt werden.
Sicherer sind da natürlich die "normalen" PKW Reifen, diese haben im normalfall einen größen Umfang das sie nicht so viele umdrehungen machen müssen und einen höheren (PKW tauglichen) Geschwindigkeitsindex (ich glaub unter 160 gibts heute gar keine Reifen mehr). Ich kann auch da aus eigener Erfahrung sprechen das diese deutlich ruhiger laufen (der Saris hatte 10" Balloon Reifen, der Auwärter hat 13" PKW Reifen mit Ford Felge) und auch der Achsenhersteller hatte von Seiten der Achse nichts gegen die 130 einzuwenden, schlieslich verkaufen die die Achsen auch in Frankreich...

PS: Der Qek hat ja vermutlich eine Trabi Achse, damit ist der natürlich wirklich perfekt für die Hochgeschwindigkeitsfahrten geeignet ;)
 
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alles nicht so kompliziert.
ich hab nen jetzt 18 jahre alten heinemann hänger, der brauchte nur radstossdämpfer für die 100er zulassung. kostete ca. 80€.
die reifen müssen natürlich passen und für das geeeignete zugfahrzeug ist man selbst verantwortlich.
ich hab 205er reifen auf dem hänger, der liegt wie ein brett. ist eigentlich ein 1300kg hänger, abgelastet auf 1200kg.
die reifen hau ich nach 5 jahren weg.
 
Die Stoßdämpfer werden nur benötigt wenn man einen Faktor mit 0,8 oder höher haben möchte (was in der Gewichtsklasse natürlich erforderlich ist).
Ansonsten ist der Anhänger mit einem Alter von 18 Jahren prinzipiell direkt ab Werk 100km/h geeignet (Baujahr >1990) wenn es in den Papieren nicht anders aufgeführt ist. Somit hast Du die "einfache" variante in der man (eigentlich) nicht mal zum TÜV damit muss.

Wie gesagt ist der einerseits davon abhängig wie alt der Hänger ist, was für eine Ausstattung er hat und was für einen Faktor man haben möchte:
Anhänger ungebremst: Braucht nur eine geeignete Achse und Räder <6Jahre und bekommt den Faktor 0,3
Wohnwagen gebremst mit Stoßdämpfer ohne Antischlingereinrichtung mit geeigneter Achse und Räder <6Jahre und bekommt den Faktor 0,8
Wohnwagen gebremst mit Stoßdämpfer mit Antischlingereinrichtung mit geeigneter Achse und Räder <6Jahre und bekommt den Faktor 1,0
Sonstige Anhänger gebremst mit Stoßdämpfer ohne Antischlingereinrichtung mit geeigneter Achse und Räder <6Jahre und bekommt den Faktor 1,1
Sonstige Anhänger gebremst mit Stoßdämpfer mit Antischlingereinrichtung mit geeigneter Achse und Räder <6Jahre und bekommt den Faktor 1,2
Die "Antischlingereinrichtung" kann dabei entweder am Hänger oder am Zugfahrzeug verbaut sein (wobei das "Anhänger-ESP" des Bee nicht mit dazu gezählt wird).
Der Faktor: max zGG des Anhängers (hier zählt wirklich das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht) = Leergewicht Fahrzeug x Faktor
Für alle Anhänger die keine Wohnwagen sind muss noch beachtet werden: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Ist das Fahrzeug Baujahr <1990 wird vom TÜV oder dem Hersteller eine entsprechende Bescheinigung benötigt, ansonsten entfällt diese.
Ganz so einfach ist es also doch nicht immer und in jedem Fall...
 
den faktor musst du aber selbst berücksichtigen bei der auswahl des zugfahrzeugs.
meiner ist 1,1
der hänger war jedenfalls ab werk noch nicht 100km/h tauglich. die nachrüstung der rad-stossdämpfer war aber simpel.
in der o.g. auflistung sind aber keine wirklichen hindernisse enthalten, man muss die punkte halt beachten oder ggfls. hänger oder zugfahrzeug wechseln.
ich hab meinen damals wegen dem combo von 1300 auf 1200 ablasten lassen, damit ich damit 100 km/h fahren kann. auflastung danach hab ich mir gespart, da ich mit 900kg zuladung auch locker auskomme.
 
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