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Z19DTH - 150PS Getriebeschaden

Ronriegel

Forumsneuling
Themenstarter
Registriert
21.10.2014
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Zafira Modell
B
Motor (B)
Z19DTH
Getriebe
6 Gang
Hallo,

habe ein riesen Problem mit meinem Zafira. Dies ist eher rechtlicher Natur, aber vielleicht hat jemand die entscheidende Lösung.

Ich habe mir vor 4 Wochen einen Zafira 110KW Baujahr 2006 mit knapp 130.000 km zugelegt, gekauft von einem Honda Händler in Ettlingen. Da das Bluetooth nicht recht funktionierte, habe ich ca. eine Woche später einen Termin bei Opel gemacht. Da ich einen Tag vorher ein seltsames Dynamogeräusch im 5. Gang feststellte, fragte ich den Händler gleich nach dem Problem. Nach einer kleinen Probefahrt eröffnete mir dieser, dass die Geräusche vom Getriebe kommen würden. Ich sollte mich mit der Garantieversicherung über den Händler in der Verbindung setzen, um die Kostenübernahme zu klären. Wie groß der Schaden schon war, konnte er mir nicht sagen. Er riet mir jedoch, schnell zu handeln. Dem Händler teilte ich noch vom Autohaus mit, dass er das regeln soll. Er versprach mir Hilfe unter Vorlage der Kostenvoranschläge, welche am selben Tag zugemailt wurden. 2 Tage später, nach ca. 90km seit Opel, gab es einen Ruck und das Fahrzeug machte eine Vollbremsung. Das Getriebe war hinüber. Die Kostenübernahmeerklärung für die Lagerreparatur kam angeblich ca. eine Stunde später.

Der Händler lehnt nun die Kostenübernahme für das AT-Getriebe ab, da ich nach bekanntwerden der Ursache für die Schleifgeräusche nicht hätte weiter fahren dürfen. Davon hat allerdings niemand etwas gesagt, sondern es wurde nur von schnellstmöglich geredet und das auch nur von Opel. Opel sagte auch noch dazu, dass einige Kunden monatelang mit diesen Geräuschen herumfahren, ohne das etwas passiert.

Muss ich jetzt für den Schaden selbst aufkommen?
 
das würde ich nicht so ohne weiteres tun.
wenn der händler sich quer stellt, dann als erstes zur nächsten schiedsstelle des kfz-handwerks, wenn es da keinen erfolg gibt zum anwalt.
du hast einen mangel gemeldet und gut. dass du damit nicht fahren sollst, hat dir keiner gesagt.
falls du rechtsschutz hast, kannst du auch mit denen mal reden. die erste beratung ist meist unverbindlich.
 
Dein Händler will sich rausreden.
Pech gehabt.
Er muss für den Schaden aufkommen und sonst niemand!
Es gilt die 12 Monatige Garantie bzw. Gewährleistung.
Der Händler haftet die ersten 6 Monate voll.

Ruf ihn an und sage ihm das du es deinem Anwalt weitergeben wirst sollte er sich weiter querstellen
 
Der drückt sich, weil er weis wie teuer das für ihn wird. Schiedsstelle ist gut, wenn du Rechtsschutz hast gleich dort anrufen.
 
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