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Fehlerspeicher

ZafiraAEdition

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Wenn man den Fehlerspeicher löscht kann man danach noch nachweisen ob und wann ein Fehler schonmal gekommen ist???

Grund: Bei mir hat eine Woche nach meinem Autokauf die ABS Lampe geleuchtet (Steuergerät defekt) und der Verkäufer (Privat) sagt, bei ihm war es nich nicht!
 
Soweit ich weiß ist dann der Fehlerspeicher wirklich gelöscht, das wars also. Du könntest aber Deinen FOH bitten, mal im Computer nachzusehen. Vielleicht findet sich ein Hinweis, wann der Wagen das letzte mal bei einem anderen FOH in der Werkstatt war.
 
Der Fehlerspeicher löscht sich von selbst, sofern der selbe Fehler innerhalb der nächsten 5 bis 10 Startvorgänge NICHT wieder auftritt!
 
Hmmm.. Ich hoffe für Dich, dass Du die Infos bekommst, die Dir helfen, Dein Recht zu bekommen. Dass eine Woche nach Kauf des Autos das Steuergerät kaputt geht ist ärgerlich und würde mich auch misstrauisch machen.
Wünsche Dir alles erdenklich GUTE
Gruss
Markus
 
Na ja. Es gilt ja auch beim Privatkauf die gesetzliche Gewährleistung. Aber zu beweisen das so ein Steuergerät vorher schon einen Defekt aufwies ist schwierig. Ist halt Elektronik.

Gruß
Carsten
 
Ja und Nein, es gibt verschiedene Arten von Fehlerspeicher, Flüchtige u. nicht flüchtige, mit u. ohne Zähler, wobei den Zähler der FOH nicht auslesen kann, ist nur wichtig für die Reklamation, man sieht wie oft da rum geflasht wurde.
Es gibt auch einen Shadow Speicher, der aktiv bleibt, wenn der Fehlerspeicher gelehrt wird, aber ob u. wo Opel den Einsetzt weiß ich nicht, aber auch an den dürfte der FOH nicht rankommen.

Gruß
Bernd
 
Bei einigen Steuergeräten, speziell bei den hochwertigen Fahrzeugen ist ein Counter drin, der kann nur vom Hersteller Resetet werden, Hintergrund ist, das die Hersteller in der Regel die nur 10 Flash Vorgänge zulassen wollen.
Der Counter liegt im Bootloader, als selbst wenn ein neuer Programmstand drauf kommt, bleibt der unberührt.

Zusätzlich gibt es Steuergeräte die speichern Höchstdrehzahl u. noch ein paar andere Daten, das Auslesen erfolgt mit speziellen Tools, damit schützen sich die Hersteller vor GW Kosten.

In dem Fall des ABS glaube ich das aber nicht da ist ein Bosch 5,3 verbaut, das hat die Elektronik von 1998 drin, im Digitalen Zeitalter, eine Ewigkeit.

Gruß
Bernd
 
Die gesetzliche Gewährleistung bei Privatkauf kannst aber explizit vertraglich ausschließen. Bei Verwendung der üblichen Musterverträge für Privat an Privat steht i.d.R. solch ein Gewährleistungsausschluß drin (sinngemäß das berühmte "gekauft wie gesehen"), und dann haftet der Verkäufer nur für ihm definitiv bekannte aber verschwiegene Mängel. Und ihm das nachzuweisen kann Dir ggf. sehr schwer fallen, sofern nicht irgendwo beim FOH des Verkäufers oder bei Opel eine diesbezügliche Vorgeschichte aktenkundig ist.

(keine Rechtsberatung, IANAL)
 
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