beast666333
Hat viel zu sagen
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- 01.03.2015
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So, nachdem ich so lieblich vonGetriebedefekt und Gewährleistung geschrieben habe, ergibt sich nundoch eine Frage:
Im Rahmen der Gewährleistung lässtder Händler das Getriebe komplett überholen. Das dieses Getriebe(bei fachgerechter Reparatur) qualitativ höherwertig und neuer ist,als ich es von dem ursprünglich erwarten durfte, istselbstverständlich.
Der Händler gab im Telefonat an, dassder Getriebeinstandsetzer der Meinung ist, dass Getriebe sei vor demendgültigen Defekt hörbar beschädigt gewesen. Nur durch dieTatsache, dass ich weitergefahren bin, sei es zum Totalschadengekommen. Dafür könne er (der Instandsetzer) auch ein Gutachtenschreiben.
Meine (ehrliche) Antwort darauf war,dass der Defekt plötzlich, also unerwartet auftrat und sich – auchnicht kurze Zeit – vorher durch ein Geräusch ankündigte. Am Tagdes Schadens waren wir zu sechst unterwegs, das könne von jedembestätigt werden (zu sechst über eine Strecke von 500km, davorweitere 600km zu fünft).
Der Händler meinte, er selbst verstehevon Getrieben so viel wie von japanisch und wolle sich weder dereinen noch anderen Meinung anschliessen, könne auch keine dieser inirgendeiner Form bestätigen. Er „bat“ mich auf Grund des jetztbesseren Getriebes um eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500,-.Die Kosten für die Überholung würden ca. EUR 2.100,- betragen.
Natürlich frage ich mich nun, ob ichdie EUR 500,- zahlen MUSS.
Das höherwertige Getriebe ist sicherein Argument. Aber ich habe lediglich die Mängelbeseitigung imRahmen der Gewährleistung verlangt. Wenn im Rahmen der Reparatureine Wertsteigerung des Fahrzeuges eintritt, die nicht von mirverlangt/beauftragt wurde, kann dieses meiner Meinung nach nicht zumeinen Lasten, also nicht auf meine Kosten gehen.
Der Händler ist bis zum jetzigenZeitpunkt sehr fair mir gegenüber aufgetreten, was mich (menschlich)dazu bewegt, ihm die EUR 500,- (oder zumindest einen Teil davon) zuzahlen. Nicht zu vergessen, dass ich an einem überholten Getriebelänger Freude haben dürfte, als an einem gebrauchten. Ob er dawirklich ein M32 gefunden hätte?^^
Im Rahmen der Gewährleistung lässtder Händler das Getriebe komplett überholen. Das dieses Getriebe(bei fachgerechter Reparatur) qualitativ höherwertig und neuer ist,als ich es von dem ursprünglich erwarten durfte, istselbstverständlich.
Der Händler gab im Telefonat an, dassder Getriebeinstandsetzer der Meinung ist, dass Getriebe sei vor demendgültigen Defekt hörbar beschädigt gewesen. Nur durch dieTatsache, dass ich weitergefahren bin, sei es zum Totalschadengekommen. Dafür könne er (der Instandsetzer) auch ein Gutachtenschreiben.
Meine (ehrliche) Antwort darauf war,dass der Defekt plötzlich, also unerwartet auftrat und sich – auchnicht kurze Zeit – vorher durch ein Geräusch ankündigte. Am Tagdes Schadens waren wir zu sechst unterwegs, das könne von jedembestätigt werden (zu sechst über eine Strecke von 500km, davorweitere 600km zu fünft).
Der Händler meinte, er selbst verstehevon Getrieben so viel wie von japanisch und wolle sich weder dereinen noch anderen Meinung anschliessen, könne auch keine dieser inirgendeiner Form bestätigen. Er „bat“ mich auf Grund des jetztbesseren Getriebes um eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500,-.Die Kosten für die Überholung würden ca. EUR 2.100,- betragen.
Natürlich frage ich mich nun, ob ichdie EUR 500,- zahlen MUSS.
Das höherwertige Getriebe ist sicherein Argument. Aber ich habe lediglich die Mängelbeseitigung imRahmen der Gewährleistung verlangt. Wenn im Rahmen der Reparatureine Wertsteigerung des Fahrzeuges eintritt, die nicht von mirverlangt/beauftragt wurde, kann dieses meiner Meinung nach nicht zumeinen Lasten, also nicht auf meine Kosten gehen.
Der Händler ist bis zum jetzigenZeitpunkt sehr fair mir gegenüber aufgetreten, was mich (menschlich)dazu bewegt, ihm die EUR 500,- (oder zumindest einen Teil davon) zuzahlen. Nicht zu vergessen, dass ich an einem überholten Getriebelänger Freude haben dürfte, als an einem gebrauchten. Ob er dawirklich ein M32 gefunden hätte?^^