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Selbstbeteiligung bei Gewährleistung

beast666333

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So, nachdem ich so lieblich vonGetriebedefekt und Gewährleistung geschrieben habe, ergibt sich nundoch eine Frage:


Im Rahmen der Gewährleistung lässtder Händler das Getriebe komplett überholen. Das dieses Getriebe(bei fachgerechter Reparatur) qualitativ höherwertig und neuer ist,als ich es von dem ursprünglich erwarten durfte, istselbstverständlich.


Der Händler gab im Telefonat an, dassder Getriebeinstandsetzer der Meinung ist, dass Getriebe sei vor demendgültigen Defekt hörbar beschädigt gewesen. Nur durch dieTatsache, dass ich weitergefahren bin, sei es zum Totalschadengekommen. Dafür könne er (der Instandsetzer) auch ein Gutachtenschreiben.


Meine (ehrliche) Antwort darauf war,dass der Defekt plötzlich, also unerwartet auftrat und sich – auchnicht kurze Zeit – vorher durch ein Geräusch ankündigte. Am Tagdes Schadens waren wir zu sechst unterwegs, das könne von jedembestätigt werden (zu sechst über eine Strecke von 500km, davorweitere 600km zu fünft).


Der Händler meinte, er selbst verstehevon Getrieben so viel wie von japanisch und wolle sich weder dereinen noch anderen Meinung anschliessen, könne auch keine dieser inirgendeiner Form bestätigen. Er „bat“ mich auf Grund des jetztbesseren Getriebes um eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500,-.Die Kosten für die Überholung würden ca. EUR 2.100,- betragen.


Natürlich frage ich mich nun, ob ichdie EUR 500,- zahlen MUSS.


Das höherwertige Getriebe ist sicherein Argument. Aber ich habe lediglich die Mängelbeseitigung imRahmen der Gewährleistung verlangt. Wenn im Rahmen der Reparatureine Wertsteigerung des Fahrzeuges eintritt, die nicht von mirverlangt/beauftragt wurde, kann dieses meiner Meinung nach nicht zumeinen Lasten, also nicht auf meine Kosten gehen.


Der Händler ist bis zum jetzigenZeitpunkt sehr fair mir gegenüber aufgetreten, was mich (menschlich)dazu bewegt, ihm die EUR 500,- (oder zumindest einen Teil davon) zuzahlen. Nicht zu vergessen, dass ich an einem überholten Getriebelänger Freude haben dürfte, als an einem gebrauchten. Ob er dawirklich ein M32 gefunden hätte?^^
 
Was begründet die Wertsteigerung?
Ist diese Wertsteigerung MESSBAR?
 
Ach , wenn ich so an das M32 denke... eher ein emotionaler Wert in Verbindung mit der Hoffnung auf eine längere Haltbarkeit. :)
 
Wenn es gewährleistet wird, dann musst du keinen Cent zählend!

Aber, sie können es ja mal versuchen.
 
Zwei Aussagen, die sich mit meinem Verständnis von Gewährleistung decken. Danke Euch!
 
Wie lange hast du deinen Patienten denn schon?

Bei unter 6 Monaten gibt es gar keine Diskussion. Stichwort Beweislastumkehr.
 
Hallo,

was Du im Rahmen der Gegebenheiten freiwillig zahlst, ist Deine Sache. Sofern Zweifel über die Forderung des Händlers bestehen, kannst Du z.B. die Schiedsstelle in Reutlingen anrufen und dort die Sachlage vortragen. Die Schiedsstelle arbeitet, im Gegensatz zur Gerichtsbarkeit, für Dich kostenfrei. Ist eine Art Ombudsmann für das Kfz-Gewerbe und wird von denen auch finanziert; es handelt sich aber dennoch über eine neutrale Bewertung im Rahmen des Verbraucherschutzes. Die Fachwerkstätten sind normalerweise an die Empfehlungen der Schiedsstelle gebunden.

Gruss
 
Den Patienten habe ich 4 Monate und 1 Woche. Die "Drohung", dass der Instandsetzer ein Gutachten erstellen kann, dass der Schaden durch mich verschleppt und dadurch vergrössert wurde, wiegt natürlich schwer. Meine Antwort kam natürlich prompt und ebenso nachdrücklich. Ich werde mich einfach erstmal zurücklehnen und abwarten. Danke für den Hinweis mit der Schiedsstelle!
 
klingt aber nach einer sehr leeren drohung.
wie wollten die denn beweisen, dass du etwas "verschleppt" hast.
am ende kommt es drauf an, ob du mit dem händler länger zusammen arbeiten willst. falls nicht, dann soll er zahlen und die klappe halten.
 
4 Monate ... Jeder Richter wird dem Händler die Ohren lang ziehen.
Der Getriebeheini kann doch schreiben, was er will. Wenn du dagegen hältst, dass nach einigen Sekunden alles zu spät war, steht eh Aussage gegen Aussage. Der will nur Kosten bei dir abladen. Meine Meinung dazu.
 
Der Händler ist bis zum jetzigenZeitpunkt sehr fair mir gegenüber aufgetreten, was mich (menschlich)dazu bewegt, ihm die EUR 500,- (oder zumindest einen Teil davon) zuzahlen. Nicht zu vergessen, dass ich an einem überholten Getriebelänger Freude haben dürfte, als an einem gebrauchten. Ob er dawirklich ein M32 gefunden hätte?^^

bei geld hört die freundschaft auf...

der schaden ist dir meinermeinung nach nicht zuzuschreiben. daher wird der händler ohne wenn und aber dafür aufkommen müssen.
 
Vor 9 Tagen habe ich meinen Zaffi abgeholt. Wie erwartet gab es hier das freundliche Gespräch. Sein Chef wolle von mir die hälftigen Reparaturkosten. Er komme mir auf EUR 500,- entgegen. Eigentlich dürfe er das Auto nur gegen Geld übergeben, gibt es mir aber auch so. Bis dahin wie erwartet und alles in entspannter Atmosphäre. Zur Untermauerung seiner Darstellung bekam ich ein defektes Rollenlager und ein defektes Zahnrad unter die Nase gehalten. Das Geräuch hätte man seit mindestens 3.000km hören müssen. Wie bereits oben beschrieben teilte ich nochmals mit, dass ich die 1.100km davor unter Zeugen gefahren bin und rein garnichts zu hören war. Sein Kollege nahm diesen Satz nun zum freudigen Anlass, mir mitzuteilen, dass ich mich dann ja verschalten hätte und die ganzen Reparaturkosten zu tragen hätte. Ich erklärte daraufhin, dass ich 30min garnicht geschalten hätte und die letzte viertel Stunde mit Tempomat unterwegs war.

Jedenfalls bekam ich mein Fahrzeug und habe bis jetzt keine Rechnung gesehen. Ich hoffe, es bleibt so... :)
 
Zahlen MUSST du gar nichts! Wenn die dir drohen, würde ich auch die "menschliche" (und verständliche!) Komponente ausblenden und die im Raum stehenden 500.- NICHT zahlen!
 
Wer mit Autos handelt, muss das Risiko der Gewährleistung selbst tragen. Den Gutachter (der ja auch nicht kostenlos arbeitet) möchte ich sehen, der beweisen kann, dass Du einen drohenden Getriebeschaden mitbekommen haben musst.
Zudem ist das M32 von Opel bekannt für seine "Lebensdauer".
Ist schon ne Frechheit, die Kosten für die Gewährleistungsreparatur auf den Kunden abzuwälzen.
Dann soll er halt nur mit Neuwagen handeln, wo er auf die Werksgarantie des Herstellers zurückgreifen kann oder er soll die Wagen mit CarGarantie verkaufen, dann ist er bei sowas auch raus.
 
auf grund seines verhaltens würde ich ihm die 500 euro nicht geben die du im 1. beitrag freiwillig geben wolltest. wie ich bereits geschrieben hab bei geld hört die freundschaft auf. er windet sich wie ein schleimiger aal. guten tag guten weg wenn nochmal was sein sollte in der gewrleistungszeit meld ich mich bei ihnen würde ich ihm noch sagen. sollte tatsächlich eine rechnung von ihm kommen würde ich sie gedanklich in die ablage rund einheften das orginal zu den fahrzeugpapieren. einen besseren nachweis das das getriebe überholt wurde gibt es nicht, könnte beim wiederverkauf eventuell wert steigernd sein...;)
 
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