Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

Frage zum Vorgehen

jan

Forumsneuling
Registriert
09.02.2009
Beiträge
27
"Danke"
0
Zafira Modell
B
Motor (B)
Z18XER
Getriebe
5 Gang
Hallo zusammen,

das Heck meines 2008er Zafira B wurde bei einem Unfall beschädigt, ich trage keine (Teil)Schuld. Der Meister schätzt den Schaden ganz grob auf 2.500 - 3.000€. Ein unabhängiger Gutachter hat mein Auto gemeinsam mit meinem FOH begutachtet. Das Gutachten sollte der Versicherung des Unfallgegners, meinem FOH und mir geschickt werden.
Leider sind fast 3 Wochen ins Land gegangen und weder ich noch die gegnerische Versicherung (die zufällig auch meine Versicherung ist) haben bisher das Gutachten erhalten.

Mein FOH hat schon Ersatzteile bestellt und Montag wäre mein Reparaturtermin. Da ich aber bisher kein Gutachten erhalten habe, befürchte ich Probleme bei der Abwicklung. Wenn auf einmal, aus welchem Grund auch immer, ich auf den Kosten sitzen bleibe? Ich hab nicht einfach mal 3.000€ 'rumliegen...

Meine Frage an Euch, weil ich noch nie einen unverschuldeten Unfall hatte:
Ist das Gutachten eines unabhängigen Gutachters für die gegnerische Versicherung auf jeden Fall bindend?
Kann ich mein Auto auch reparieren lassen, wenn die gegnerische Versicherung noch kein Gutachten vorliegen hat?

Ich möchte keine Rechtsberatung und schon gar keine wie auch immer verbindliche Aussage.
Ich möchte nur mal hören was andere täten, die evtl. schonmal Erfahrung mit sowas hatten...

Danke Euch!
Jan
 
Mahlzeit,
Die erste Frage die ich hätte,warum rufst Du den Gutachter nicht mal an ? Du bist doch der Auftraggeber,der wenns hängt mal nachfragen müsste.
Ein Gutachten ist nicht bindend,es kann ja auch noch ein Gegengutachten erstellt werden.
Bindend dagegen ist die Kostenübernahme der Versicherung an die Werkstatt,die werden Sie aber erst austellen,wenn das Gutachten vorliegt.
Mach den Gutachter DAMPF !!
MfG
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Genau. So beschäftigt kann der gar nicht sein, um so viel Zeit für das Gutachten zu benötigen.
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Der foh war auch zugegen bei der begutachtung? Gegebenen falles den kostenvoranschlag des foh bei der versicherung einreichen und eine reparaturfreigabe verlangen. Der gutachter möchte anscheinend kein geld verdienen. Allerdings wäre es möglich auch fiktiv nach gutachten abzurechnen und den schaden in einer weit aus günstigeren karosseriebude richten zu lassen. Da würde sicherlich was für die haushaltskasse übrig bleiben. Denn wenn im gutachten 3000 euro stehen wird der foh die 3000 euro auch ausschöpfen.
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Hallo zusammen,
Danke schonmal für Eure Antworten. Ich hab mit dem Gutachter gesprochen und mir wurde versichert, ich bekäme das Gutachten aller-aller-spätestens am Samstag (gestern) per eMail.

Ich hab im Umgang mit Versicherungen genau Null Erfahrung (merkt man, oder?). Das ein Gutachten für die Versicherung nicht bindend ist, wie zafira1966 schreibt, hatte ich anders verstanden...

Außerdem könnte es ja auch sein (glaub ich nicht, aber hab schon Pferde kotzen sehen), daß mir das Gutachten überhaupt nicht passt. Ich kann ja nicht auf Basis eines Gutachtens das ich nichtmal habe meinen Zafi reparieren lassen - oder? Da hab ich im schlimmsten Fall nur Nachteile...

Sagen wir mal, der Gutachter gibt Gas und die Versicherung hat das Gutachten am Montag und es scheint mir OK zu sein. Bekomme ich von der gegnerischen Versicherung (wenn sie das Gutachten dann geprüft haben) so ganz formell eine Reparaturfreigabe per Mail, Brief oder sowas?

Danke an alle!
 
In einem Gutachten steht ja auch eine angedachte Reperatur dauer drin(ich denke mal 2-3 Tage),in dieser Zeit bekommst Du einen Nutzungsausfall,WENN Du reparieren lässt !
Also mach dem Gutachter Druck,oder bekommst Du von dem Nutzungsausfall-NEIN !
Warte auf alle Fälle auf das OK der Versicherung-sonst hast Du nur Kopfschmerzen.Die Kostenübernahme-da kümmert sich auch die Werkstatt drum(im normalfall fangen die ohne garnicht an).
Das ein Gutachten nicht bindend ist,ist doch logisch-da können immernoch sachen dazukommen.Der Gutachter begutachtet ja nur das was er sehen kann,es gibt aber auch sachen die man nicht sehen kann(Pralldämpfer etc.).
Das beste was man machen kann ist,wenn man einen unverschuldeten Unfall hat-zu einem Anwalt für Verkehrsrecht-der kostet Dich nichts,und das beste ist der kennt sich damit aus !

Wrd schon alles.....

MfG
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Hallo,

grundsätzlich kann ich nur jedem raten, sich bei einem unverschuldeten Unfall damit gar nicht abzugeben sondern sofort einen Rechtsanwalt eigener Wahl mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Für einen Laien sind die Vielzahl der "Fallstricke" in der Abwicklung gar nicht überschaubar. Der Rechtsanwalt wird, bei eindeutiger Ausgangslage, von der gegnerischen Versicherung bezahlt und ist daher kostenneutral. Dafür braucht man auch keinen Rechtsschutz.

Ich hatte vor nicht allzu langer Zeit mal eine Beschädigung meines geparkten Autos und meinen guten Willen das ganze ohne viel TamTam abzuwickeln mit entsprechend Lehrgeld bezahlt. Deswegen würde ich in Zukunft sofort einen fachlich versierten
Rechtsanwalt den ganzen Krempel übergeben. Man spart sich damit Zeit, Nerven und muss sich nicht selbst mit Dingen herumschlagen über die man letztlich keine komplette Übersicht hat.

mfg
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Hallo,

grundsätzlich kann ich nur jedem raten, sich bei einem unverschuldeten Unfall damit gar nicht abzugeben sondern sofort einen Rechtsanwalt eigener Wahl mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Für einen Laien sind die Vielzahl der "Fallstricke" in der Abwicklung gar nicht überschaubar. Der Rechtsanwalt wird, bei eindeutiger Ausgangslage, von der gegnerischen Versicherung bezahlt und ist daher kostenneutral. Dafür braucht man auch keinen Rechtsschutz.


mfg


Genau so isses. Hätte ich nicht besser ausdrücken können...
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Zafira1966 ich muss dir wiedersprechen. Auch bei einer fiktiven gutachtenabrechnung bekommt man ausfallgeld. Dazu muss der gutachter nach der reparatur die fachgerechte reparatur bestätigen.

Bei uns ist es so abgelaufen das wir fiktiv nach gutachten abgerechnet haben, das auto weit aus günstiger in einer karosseriebude mit angeschlossener lackierererei repariert haben. Danach hat unser gutachter die fachgerechte instandsetzung bestätigt, mit der wir uns die märchensteuer und nutzungsausfall nachträglich beibder versicherung geholt. Alles völlig legal. Unsere vorgehensweise hier im forum nachlesbar.

Nach unserem theater rate ich auf jeden fall zu einem rechtsanwalt.
 
  • Danke
Reaktionen: jan
Danke zusammen, Eure Tips haben mir sehr geholfen. Jetzt kann ich mir ein Bild davon machen, wie so etwas normalerweise abläuft und meine Vorgehensweise darauf abstimmen.

Dass mein FOH die Reparatur beginnen will, obwohl weder Gutachten noch Kostenübernahme-Erklärung der gegnerischen Versicherung vorliegt kommt mir komisch vor - ich werde mein Auto auf keinen Fall morgen abgeben, sondern auf das Gutachten warten. Reparatur also erst, wenn die Versicherung ihr "OK" gibt.
 
Zafira1966 ich muss dir wiedersprechen. Auch bei einer fiktiven gutachtenabrechnung bekommt man ausfallgeld. Dazu muss der gutachter nach der reparatur die fachgerechte reparatur bestätigen.

Bei uns ist es so abgelaufen das wir fiktiv nach gutachten abgerechnet haben, das auto weit aus günstiger in einer karosseriebude mit angeschlossener lackierererei repariert haben. Danach hat unser gutachter die fachgerechte instandsetzung bestätigt, mit der wir uns die märchensteuer und nutzungsausfall nachträglich beibder versicherung geholt. Alles völlig legal. Unsere vorgehensweise hier im forum nachlesbar.

Nach unserem theater rate ich auf jeden fall zu einem rechtsanwalt.


Ich hab doch geschrieben"WENN DU reparieren lässt"
Wenn man nicht reparieren lässt-gibt auch nichts.
Wenn man im anschluss sich das vom Gutachter bestätigen lässt,das alles repariert wurde bekommt man Nutzungsausfall,Märchensteuer-da hast Du vollkommen recht.

MfG
 
wobei die versicherung bei einer fiktiven abrechnung davon ausgeht das du nicht reparieren lässt, und sich gern quer stellt den rest zu bezahlen...;)
 
Zurück
Oben Unten