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Dashcams

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Dashcams: Bessere Aufklärung auch bei fingierten Unfällen[/h]
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Auf dem 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierten Vertreter aus Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz mit Verkehrsrechtsanwälten über derzeitige rechtliche Probleme beim Einsatz von Dashcams und über künftige legale Einsatzmöglichkeiten.


Strittige Unfälle lassen sich per Dashcam, einer kleinen Kamera auf dem Armaturenbrett, besser beweisen. Ihr Dauerbetrieb ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. So dürfen fremde Personen und die Kennzeichen von unbeteiligten Fahrzeugen nicht einfach auf dem Film festgehalten oder etwa im Internet veröffentlicht werden.
„Solche Aufnahmen können ein hohes Bußgeld nach sich ziehen“, warnte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB auf dem 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Trotzdem nutzen immer mehr Menschen die kleinen Kameras, um nach einem Unfall die Schuldfrage besser klären zu können.
[h=2]Keine Spuren – Absichtliche Unfälle[/h]Notwendig wird dies vor allem deswegen, weil moderne Fahrzeuge, beispielsweise durch das ABS -Bremssystem, immer weniger Unfallspuren hinterlassen. Das gilt zudem für Kollisionen mit Radfahrern, bei denen der Autofahrer oft seine Unschuld nur schwer nachweisen kann.
Zudem können so fingierte oder provozierte Unfälle besser aufgeklärt werden. So gibt es mittlerweile in Deutschland erste Fälle, bei denen sich Personen absichtlich vor ein Fahrzeug geworfen haben. So wollen sie sich von den Versicherungs-Unternehmen ein Schmerzensgeld erschleichen.
„Wir hatten bereits drei Fälle, bei denen es deutliche Indizien für eine solche Tat gab“, bestätigt Andreas Krämer, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. Diese Art des Betruges sei im asiatischen Raum weit verbreitet, wie Filme im Internet bewiesen. Mit einer Dashcam könnten die Betrüger sicher entlarvt werden.
[h=2]Hohe Rechtsunsicherheit[/h]Derzeit gibt es aber hinsichtlich der Verwendung von Dashcams große Rechtsunsicherheit. Legal ist aktuell eigentlich nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten. „Das ist völlig unrealistisch“, kritisiert Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
„In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten.“ Der GDV plädiert daher dafür, solche Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen.
Damit können sich wohl auch Verbraucherschützer anfreunden. „Mit einer Überschreibefunktion, die alle bis fünf bis zehn Minuten den Film löscht, könnte man dem Datenschutz und den Bedürfnissen des Geschädigten gerecht werden“, sagt ADAC-Chefjurist Markus Schäpe.

Auch Verkehrsanwälte könnten mit einer solchen Lösung leben. „Es muss aber sichergestellt werden, dass die Löschung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann“, fordert DAV-Experte Krämer. Zudem müsse der Datenschutz auch dann sichergestellt sein, wenn die Filmaufnahmen direkt von Assistenzsystemen moderner Autos erstellt würden.
[h=2]Gesetzliche Regelung nötig[/h]Insgesamt sind sich die Experten einig, dass der Gesetzgeber den Einsatz von Dashcams regeln sollte. Der ADAC forderte eine Regelung auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes.
Aufnahmen von Dashcams müssten zudem immer als Beweis bei Gericht zugelassen werden. „Heue ist das noch dem Zufall überlassen“, so ADAC-Mann Schäpe. Einige Gerichte würden sich noch vollkommen gegen solche Aufnahmen wehren.
Ein Problem wird übrigens von vielen Autofahrern übersehen. So können Filmaufnahmen, die eigentlich zur Entlastung dienen sollen, auch die Schuld des Filmemachers aufdecken. „Eine filmische Dokumentation gegen sich selbst ist durchaus möglich“, so Anwalt Krämer.
 
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