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ich habe in einer Zeitschrift gelesen, das es folgende Vorschriften zur LED Fahrzeugbeleuchtung gibt.
LED AFL bis zur Lichtstärke von 2000 Lumen ist keine Scheinwerfer Reinigungsanlage vorgeschrieben, erst ab 2000 Lumen ist das Vorschrift, d. h. aber auch, es geht noch heller und besser ausgeleuchtet nur das ist teurer und wird deswegen nicht verbaut.
LED TFL, sollte nur eine LED ausfallen so bekommt man keine TÜV Plakette mehr, das soll unter erhebliche Mängel fallen. Dann wäre ein kompl. neuer Scheinwerfer fällig und der Preis dafür bewegt sich im 4 stelligen Bereich.
Kann das jemand bestätigen?
LED AFL bis zur Lichtstärke von 2000 Lumen ist keine Scheinwerfer Reinigungsanlage vorgeschrieben, erst ab 2000 Lumen ist das Vorschrift, d. h. aber auch, es geht noch heller und besser ausgeleuchtet nur das ist teurer und wird deswegen nicht verbaut.
LED TFL, sollte nur eine LED ausfallen so bekommt man keine TÜV Plakette mehr, das soll unter erhebliche Mängel fallen. Dann wäre ein kompl. neuer Scheinwerfer fällig und der Preis dafür bewegt sich im 4 stelligen Bereich.
Kann das jemand bestätigen?