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Eintragung nach 19.3/19.2/21

Finn

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Ich war bissi neugierig und musste feststellen das hier viele viele Halbwahrheiten rum schwirren, bezüglich Anbauabnahmen und Eintragungen.

Fangen wir mal an.

Anbauabnahme nach 19.3 der STVZO

Ihr habt eine ABE, ein Teilegutachten oder eine EG Betriebserlaubnis, in der ein Teil zu eurem Fahrzeug genau zugeordnet werden kann, dann kann man das per 19.3 machen. Auch Kombinationen können damit gemacht werden, solange es keinen gegenseitig Ausschluss gibt. Das steht aber selber im Gutachten. Beispiel Gewindefahrwerk, da steht meist drin, das andere Räder wie im Serienumfang, nach 19.2 gemacht werden müssen oder der Prüfer von einer Gefährung aus geht. Grundsatz ist hier, man vergleich nur das Gutachten und stellt fest um es richtig verbaut worden ist. Solange hier kein Ausschluss in den Gutachten ist, mache ich sehr viel. Heute wieder Fahrwerk, Spurplatten Rad/Reifenkombi und Leistungssteigerung alles via 19.3.

19.2 STVZO, die Einzelabnahme, das dürfen nur aaSmT oder aaS. Heisst Felge von Omega auf Zafira oder wie oben beschrieben halt bei Gefährdung. Auch ist die 19.2 nicht automatisch eine 21er.

19(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

BE ist erlosch, nur muss der aaS prüfen ob die BE immer noch erfüllt wird. somit kann sie wieder erteilt werden.

Die BE wird dann über den §21 wieder hergestellt, aber nicht in allen Fällen ist es eine Einzelbetriebserlaubnis.

Kostentechnisch kann der verlangen was er dafür haben will, da gibt es keine Normsätze.

§21 ist einen Einzelbetriebserlaubnis

Ihr habt alle schon mal einen ZB1 gesehen wo 2.2 ausgenullt war. Das ist ein Fahrzeug mit einer Einzelbetriebserlaubnis. Das sind meist Fahrzeuge aus dem Ausland oder Fahrzeuge die umgebaut worden sind, so das sie nicht mehr viel mit dem originalen Auto zu tun haben.

Prüfgrundlage ist gerade bei Tuning das VD Tüv Merkblatt 751, das ist so das wonach wir uns richten. Und dann frag 100 Prüfer zu ein und der selben Sache und du bekommst 200 Antworten. Viele haben einfach kein Bock drauf, aber anstatt das zu sagen, sagen die dann Einzelabnahme oder wollen viel Geld, aber meisten liegt es schlicht weg daran das sie keine Ahnung haben oder keinen Bock.
 
Oder Angst vor der Verantwortung oder?
Der Prüfer muss ja für seine Arbeit gerade stehen oder?
 
Da habe ich gleich mal eine Frage.
Ich habe einen Tirga TT von Privat erworben der hat Dotz 8x17" mit 205/40 17 (LINK) drauf.
Die waren vorher auf einem Golf VR6 (ieeeek)
Hierfür liegt ein Gutachten zur Erlangung der BE (§19 (2) / 21 StVZO) vor.
Nur dummer Weise hat der Vorbesitzer es verpennt diese in den Papieren eintragen zu lassen.
https://www.wheelmachine2000.de/shop/alufelgen/gutachten/radhersteller.html?rh=Dotz
Der Vorbesitzer ist somit 4 Jahre im Sommer ohne BE gefahren.
Ich dachte bei der Ummeldung könne das dann einfach gemacht werden, aber denkste Puppe, da das Gutachten vom 25.04.2013 ist mauert meine Zulassungsstelle.
Was bleiben mir für Möglichkeiten?
Ich denke, alleine diese, das ich mich auf dem Weg zu der TÜV Stelle mache wo die Abnahme damals gemacht wurde und dort frage wie es weiter geht.
Diese ist, wie nicht anders zu erwarten, natürlich nicht gleich bei mir um die Ecke, so das ich dafür wohl einen Tag Urlaub nehmen muß.


Gruß

D.U.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder Angst vor der Verantwortung oder?
Der Prüfer muss ja für seine Arbeit gerade stehen oder?

Na Klar muss er das, aber wenn ich doch alle Vorgaben erfülle, wo ist das Problem. Ich kann mich jederzeit darauf stützen. Gutes Beispiel ET an Achsen. Gibt ja immer wieder Kunden die wollen bissi mehr. also irgendwas um ET0. Du wirst keine Felgen oder kaum felgen damit finden, aber Spurplatten. Nun kann ich das Gutachten hernehmen um die Achsfestigkeit nach zuweisen. Und kann falls da was kommen sollte sagen, hier das Prüfinstitut hat mit dem Gutachten die Achsfestigkeit nachgewiesen. Das ist für mich eine Frage des wollens. Ich komme halt aus der Tuning Ecke, fahre bis heute "alte" Kisten und alle sind tiefer lauter schneller. Nun rufen mich auch die Kollegen an, obwohl ich bei weitem nicht solange im Geschäft bin wie manch andere. Aber ich weiss halt spezifische Sachen. Es gehtfür mich meistens ums wollen nicht ums können.
 
Da habe ich gleich mal eine Frage.
Ich habe einen Tirga TT von Privat erworben der hat Dotz 8x17" mit 205/40 17 (LINK) drauf.
Die waren vorher auf einen Golf VR6 (ieeeek)
Hierfür liegt ein Gutachten zur Erlangung der BE (§19 (2) / 21 StVZO) vor.
Nur dummer Weise hat der Vorbesitzer es verpennt diese in den Papieren eintragen zu lassen.
https://www.wheelmachine2000.de/shop/alufelgen/gutachten/radhersteller.html?rh=Dotz
Der Vorbesitzer ist somit 4 Jahre im Sommer ohne BE gefahren.
Ich dachte bei der Ummeldung könne das dann einfach gemacht werden, aber denkste Puppe, da das Gutachten vom 25.04.2013 ist mauert meine Zulassungsstelle.
Was bleiben mir für Möglichkeiten?
Ich denke, alleine diese, das ich mich auf dem Weg zu der TÜV Stelle mache wo die Abnahme damals gemacht wurde und dort frage wie es weiter geht.
Diese ist, wie nicht anders zu erwarten, natürlich nicht gleich bei mir um die Ecke, so das ich dafür wohl einen Tag Urlaub nehmen muß.


Gruß

D.U.

Bei deine Links kommen viele felgen raus. Also kann ich schlecht was dazu sagen. Was komisch ist, Golf hatte 4x100 oder 5x100, VR6 immer 5x100, weiss jetzt nicht wie die auf den Opel passen sollen , aber egal. Ja er ist ohne BE gefahren , weil der Verwaltungsakt erst mit der Übernahme der Daten passiert, bei der 19.2! Nun ist diese umgehend zu übernehmen. Ich bi mir gerade nicht sicher, ich glaube 12 Monate haste Zeit dann ist das fürn Arsch. Also neu machen, da wirste nicht drum rum kommen. Wir handhaben das zumbeispiel so, bei Einzelabnahmen mit HU, erteilen wir die Plakette und zwingen die damit zur Zulassungsstelle zu gehen.
 
Ist eine 100x4 ET 35.
Na dann muß ich die Weltreise wohl mal auf mich nehmen, mal sehen wie ich da einen Termin bekomme.
Danke Dir.


Gruß

D.U.
 
dann war die nicht auf VR6. Gib mir doch mal nen KBA nummer oder die Kennzeichnung, evtl gibt es ja einen Nachtrag von Dotz, so das die evtl über 19.3 geht
 
KBA 46365*02
aber ich glaube das die 205/40 17 dann zum Problem werden, weil ich laut Umrüstkatalog 205/45 17 gefahren werden dürfen.


Gruß

D.U.
 
Zuletzt bearbeitet:
ABE habe ich gefunden kein Tigra drin, beim Tigra TT gibt es 46 identische Felgen mit den Abmassen und 205/40R17. Also soll sich der net so anstellen und seinen Job machen.
 
ABE habe ich gefunden kein Tigra drin, beim Tigra TT gibt es 46 identische Felgen mit den Abmassen und 205/40R17. Also soll sich der net so anstellen und seinen Job machen.
Gut, werde ich ihm ausrichten :freu:
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Ansicht ist die Aussage völliger Blödsinn. Erstmal treffe ich/wir keine Aussagen über irgendwas zukünftiges, weil ich hab keine Glaskugel, wenn ich eine hätte würde ich nicht bei TÜV arbeiten.


Zu deinem Problem, da geht nur try an error. Welche Vorschriften haben wir.

Nach Merkblatt 751, FZ muss vollausgeladen sein bzw Beladung simuliert. Dabei muss in allen zuständen 6mm vom Reifen zu allen Bauteilen Platz sein und von der Felge 4mm. Wie simuliert man. Als erste HA in Rollenprüfstand und die Betriebsbremse voll durch gedrückt, damit ziehen die sich brutal hinten rein. Danach diagonal verschränken und auch bei vollem Lenkeinschlag und nachdrücken muss der Platz sein.

Mit einem Statischen Fahrwerk wird es halt doof, da haste nur 0 oder 1, mit Gewinde kannste noch mal hoch drehen.

Hab Gutachten bis ET11 von H&R kannste dir auf der Homepage ziehen

http://www.h-r.com/bin/122XT0039.pdf

Und ich hab nen Schreibfehler gefunden 41-30=16 ;-) und das noch aus unserem Haus.


Das einzige Problem was ich immer sehe ist der Reifen. Du fährts heute zum Beispiel einen Conti, ich trag dir die Spurplatten ein alles ist Prima. Nächstes Jahr haust du dir nen Toyo, etc drauf und der zieht sich anderesda auf die Felge wie ein Conti. Aber das gesetzt sagt "Zum Zeitpunkt der Prüfung"
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Ausführungen.

Wie ich laut Gtachten sehe, kann/dürfte ich mit meinen originalen Felgen in 8x18 mit 235/45/18 auf max. 50mm pro Achse laut H&R.

Würde dann vorne auf 40mm pro Achse und hinten auf die 50mm pro Achse gehen. Anstatt wie bisher VA 30mm und HA 40mm. Würde mir dann eigentlich auch genügen und könnte irgendwann sogar auf 19" umsteigen.

Ich schau mal was ich mache.


Gruss,
Michael
 
Die Grösse hat erst mal nichts mit der ET Zutun, sondern nur mit der Achsfestigkeit. Wenn du auf 19er gehst muss der Abrollumfang gleich bleiben. Toleranz -4% bis +1%.
 
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