Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

Suche Dashcam

sossus

Hat viel zu sagen
Boardunterstützer
Registriert
24.05.2012
Beiträge
101
"Danke"
8
Zafira Modell
B
Motor (B)
Z18XER
Getriebe
5 Gang
Hallo Zusammen,

ich schreib das mal heier rein, da es um Schäden geht.
Da ich viel mit Technik & PCs zu tun habe, kam heute eine Kollegin auf mich zu weil sie eine Dashcam in ihr Auto einbauen möchte. Ihr Auto wurde im letzten Jahr 5 mal absichtlich zerkratzt. In Absprache mit der Polizei möchte sie nun eine Dashcam während des Parkens laufen lassen um den Tätern auf die Spur zu kommen.

Hat jemand Erfahrungen mit einer Dashcam oder einem ganzen System, den sinnigerweise müsste man ja 360° überwachen.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Gruß

Sossus
 
Kleine rechtliche Nebenbemerkung: Kürzlich wurde jemand wegen genau dieser Problematik (Autoremplerüberführung) verurteilt zu einer (wenn auch geringen) Geldbuße: https://www.heise.de/newsticker/mel...se-wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html - die betroffene Fahrzeughalterin hatte die Kameras aber soweit ich weiß, ohne Rücksprache mit der Polizei betrieben. schiedlich und alles noch im Fluß...
Wenn die Frau das aber rechtssicher (Schriftverkehr) mit der Polizei vereinbart hat, dürfte das eventuell entschärft sein. Offiziell müßte dann wohl ein "Dieser Bereich wird videoüberwacht"-Schild hin, aber wenn diese Dashcam sozusagen als "offizielle" polizeiliche Ermittlungsmaßnahme gehandhabt wird, ist das evtl. wieder anders. Die ganze Rechtsprechung, ob und wie eine Dashcam zulässig sein kann und ob und wie die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden dürfen ist aktuell sehr unterschiedlich und alles noch im Fluß...
 
Wenn die Dashcam mittels G-Sensor auf Rempler "anspringt", ist das rechtlich m.W. unbedenklich.

Allerdings erzeugt das Zerkratzen meines Wissens keine relevanten G-Kräfte, so dass Deine Kollegin eine "anlasslose Dauseraufzeichnung" anfertigen würde, was rechtlich in keinster Weise gedeckt ist.

Selbst wenn ein Polizeibeamter sagt "machen sie mal", ist das kein Freibrief.
Der Staatsanwalt oder der Richter können das durchaus anders sehen.

Außerdem haftet der Aufzeichnung dann noch der Makel der Illegalität an, was eine Verwertung in Straf- und Zivilprozessen nicht nur vom Wohlwollen des Richters abhängig macht, sondern außerdem der gegnerischen Seite auch eine ziemlich sichere Begründung für eine Revision liefert.
 
Ich persönlich sehe das auch kritisch und habe ihr geraten im Vorfeld noch mal mit einem Anwalt zu sprechen. Aber eigentlich ging es mir hier ja um die technische Umsetzung ;-)
Trotzdem DANKE fürs Mitdenken.
 
Technisch ist es ja kein Problem.

Da, wie bereits beschrieben, keine G-Kräfte als Auslöser ausgewertet werden können, ist nur ein Dauerbetrieb mit der normalerweise vorhandenen Infrarot-Leuchte möglich.

Wenn wahllos mal rechts und mal links zerkratzt wurde, wird das eine Cam alleine kaum aufzeichnen können. Wobei möglicherweise das Vorhandensein einer oder mehrerer Cam(s) mit dem im Betrieb meist aktivierten Display entweder als Abschrecker oder als Aggressionsverstärker wirken kann.

Wenn rechts und links aufgezeichnet werden soll, muss eben rechts und links an einer Seitenscheibe je eine Cam "angepappt" (Saugnapf) werden. Stromversorgung über Zigarettenanzünder ist nur möglich, wenn dieser Dauerstrom liefert, was bei den meisten Fahrzeugen nicht der Fall ist. Die internen Akkus haben meist nicht die Kapazität, eine ganze Nacht durchgehend aufzuzeichnen.
 
Die Kollegin hat sich nun noch mal weitergehend informiert.

Sie meinte, dass sie es definitiv nicht dürfte, entgegen der Aussage des ersten Polizisten.

Wie man sich in so einem Fall behelfen kann, sagte ihr aber auch leider niemand. Wegen so einer (aus Sicht der Polizei) Lappalie, wird diese nicht tätig und verwanzt das Auto.



Danke fürs Mitdenken!



Sossus
 
Zurück
Oben Unten