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Einpresstiefe Mindest-ET bei Spurverbreiterung?

foxmulder

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24.02.2018
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Zafira Modell
B
Motor (B)
Z18XER
Getriebe
5 Gang
Hallo Zusammen,

ich fahre im Sommer die QL7 Leichtmetallfelge 7 x 17 (225/45R17) mit ET35; zusammen mit dem Sportpaket (30 mm tiefer) alles Serie Original von Opel.
Nun würde ich gerne von H&R Spurverbreiterungen 30/40 oder 40/40 draufpacken.
Ich hab schon viele Beiträge zum Thema hier gelesen, aber noch keine Antwort auf meine eigentliche Frage gefunden; falls doch schon darüber geschrieben wurde, bin ich für den entsprechenden Link dankbar.
Meine Frage wäre:
Ausgangs-ET ist ET35; mit den gewünschten Spurplatten würde sich die ET auf ET20 bzw. ET15 reduzieren.
Ich kenne die Problematik noch von meinem T5, wo es heißt, dass man die Rad-Geometrie nicht unter ET35 ausreizen soll, wenn man keine Schäden an Radaufhängung und Antriebswelle riskieren möchte.
Ich nehme an, dass dieser Parameter von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp verschieden ist.
Laufe ich Gefahr, bei der Umsetzung meines Vorhabens - die ET entsprechend auf ET15 bzw. ET20 zu reduzieren, Schäden zu provozieren.
Offensichtlich gibt es hier einige User, die ebenfalls mit Spurverbreiterungen unterwegs sind.
- Wie sind Eure Erfahrungen hinsichtlich Stabilität/Haltbarkeit
- Sind Euch irgendwelche Schäden am Fahrwerk bekannt geworden, welche sich auf die Spurverbreiterung und der damit verbundenen veränderten Rad-Geometrie zurückführen liessen?
- verschlechtert sich das Handling; insbesondere an der VA?

Für Eure Einschätzung und Antworten bedanke ich mich bereits hier.

Freundliche Grüße
Hagen
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Info.
Wie ist das zu verstehen?
Bedeutet das, dass < ET7 das Material leidet, oder dass ab dann, bei meiner Rad/Reifen/Tieferlegungs-Situation alles schabt und schleift und Kotflügelanpassungen notwendig sind?
 
danke für die schnelle Antwort!
Schönes Bild!!! Genauso müssen die Räder stehen!
Gruß
Hagen

Das sind doch die gleichen Felgen oder? QL7 (GM-Code); bei mir steht, dass die ET35 haben.
Würde gerne ein Bild hochladen, aber das klappt nicht. Keine Ahnung warum.
 
Hallo,
ich wusste gar nicht das Opel Original Tieferlegung von 30mm hatte:confused:.

Ich selber habe mir auch die Spurplatten von H&R gekauft. Allerdings habe ich mich für das Set mit ABE entschieden.
Somit habe ich vorne 30mm und hinten 40mm Spurplatten montiert. Im Sommer mit 7x17 ET35 Reifen 205 50 17 (musste aber abgenommen werden)
und im Winter mit 6,5x15 ET35 Reifen 195 65 15. Die Seitenneigung in Kurven hat merklich abgenommen und ausserdem sieht es viel besser aus.
 
die Tieferlegung war in dem Sportpaket (OPC-line) enthalten, in Kombination mit den 17" QL7 Alu-Felgen mit 225/45R17.
 
Die 30 mm - Angabe stammte damals vom Händler und ich meinte es auch irgendwo in den Unterlagen mal gelesen zu haben. Der Unterschied zu einem normalen Zafira-Fahrwerk scheint mir auch größer als 15 mm zu sein, aber nachgemessen habe ich das natürlich noch nie. Könnte auch wegen der ganzen OPC-line Plaste täuschen.
Weiß jemand wieviel cm es von Mitte Achse bis UK Kotflügel beim normalen B sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hatten mal einem thread dazu, dort waren sehr viele Fahrzeuge gelistet.

Dunkel habe ich ca 360mm im Sinn.

Gruß benni
 
Hallo zusammen,

ich klinke mich hiermal mit meiner Frage ein.
Im Keller liegt ein Satz 19" welchen ich demnächst montieren möchte. (225/35 R19). ET38.
Diese Radreifen Kombi in Verbindung mit 30mm Tieferlegung von Eibach habe ich letztes Jahr auch vom Tüv absegnen und eintragen lassen!
Ungünstigerweise hab ich die Spurplatten "vergessen". Dies will ich nun nachholen.
Wieviel darf ich maximal erweitern? Ich will das es exakt bündig mit dem Kotflügel abschliesst. Muss ich zur Probe anstecken und dann mit Zollstock die cm messen und dann bestellen? Oder gibt es hier belastbare Aussagen? Pro Rad 20-30mm ? Unterschied vorne / hinten ?

Vielen Dank & Gruß
Falko
 
Wenn du das maximale raus holen willst, würde ich die Räder montieren und dann zum ingenieur fahren der das am Ende eintragen soll.

Ansonsten kann dir passieren das es gut aussieht, aber es niemand legal annimmt, ist schließlich eine einzelabnahme nach §21.

Gruß benni
 
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