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Tieferlegung & Felgen 19 oder 20 Zoll?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23714
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Gelöschtes Mitglied 23714

Gast
Themenstarter
Moin,

jatte mich ja schon vorgestellt, am Donnerstag hole ich mein Familienmobil ab und wollte eigentlich 30er H&R Federn und 235/40 19er mit ET 45 fahren.

jetzt habe ich gesehen dass 19er gar nicht so groß aussehen und frage mich ob ich wohl 245 oder 235 er in 35 oder 30 ? auf 20 Zoll lieber nehmen sollte.

Geht das wohl vom Tüv und hat jemand Bilder mit 20ern?
 
Ok, habe mal versucht mich da rein zu fuchsen...

Also 20er mit 235/35 müssten funktionieren. Habe welche im Blick 8,5x20 ET45

Gutachten zur ABE gibt es und H&R Federn 30/30 haben eine ABE.

Muss die aber trotzdem beim TÜV prüfen und eintragen lassen, sollte aber kein Problem sein, kann man das sagen!?
 
Also rein theoretisch brauchste nicht zum TÜV wegen den Federn mit der ABE. Müssten ja H&R 28976-7 sein. Was aber zu machen ist, ist Spureinstellung/Achsvermessung. Siehe Auflagen 3.3
 
Also rein theoretisch brauchste nicht zum TÜV wegen den Federn mit der ABE. Müssten ja H&R 28976-7 sein. Was aber zu machen ist, ist Spureinstellung/Achsvermessung. Siehe Auflagen 3.3
Tieferlegungsfedern müssen so gut wie immer abgenommen werden. Das Teilegutachten im Handschuhfach liegend genügt nicht.

Beim 1,8tonnen C-Tourer-Bomber ist die Traglast der Felgen wichtig.
 
Hallo in die Runde,

Also seid über 2Jahren fahre ich jetzt schon 20Zoll Felgen in Verbindung mit den H&R Federn. Eines Vorweg, was auch schon mehrmals erwähnt wurde, die Federn gehen deutlich tiefer als 30mm.
Die Abnahme von beidem in Verbindung ging nur mit Einzelabnahme bei der DEKRA, hierzu benötigte ich nur ein Nachweis der Traglast der Felgen und eine passende Rad/Reifen Kombi.
Für letzteres hatte ich mit dem Prüfer in seinem schlauen PC geschaut, was der Zubehör für Felgen anbietet und welche Größe da drauf ist. Und siehe da, fast alle Felgen hatten die Maße 8,5x20 ET 40 und ein Paar ET 41 in Kombination mit 235/35/20 Reifen, genau das was ich mir auch vorstellte.
Also Herstellerbescheinigung zwecks Traglast bei OPEL beantragt und mit dem Prüfer besprochen, alles okay, würde er so abnehmen. Also wieder zum freundlichen OPEL Händler und 4 neue Felgen und Reifen bestellt.
Nach ca. 4Wochen wurden die Reifen montiert und am Nachmittag bei der DEKRA vorgestellt und bis auf ein notwendiges entfernen der 20mm Spurplatten an der HA, passte alles ohne Nachbearbeitung und konnte somit abgenommen und eingetragen werden.

Ob allerdings eine ET 45 jetzt Probleme verursachen könnte, glaube ich eher weniger, da in den Radkästen auch bei Belastung noch etwas Luft ist.

Anbei mal wieder ein aktuelles Foto vom Auto.

Gruß Mika
 

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Tieferlegungsfedern müssen so gut wie immer abgenommen werden. Das Teilegutachten im Handschuhfach liegend genügt nicht.


Also die erwähnten 28976-7 haben tatsächlich eine ABE und kein Teilegutachen und damit brauchste dann nicht zum TÜV.
https://www.x1-autoteile.de/document/tecdoc1605/PDF5060/abe28976.pdf

Auch steht da drin, wenn die Auflagen bei Zubehörfelgen eingehalten werden, braucht man auch nicht zum TÜV.


Dennoch steht es einem sicher frei, das trotzdem vom TÜV begutachten und ggf. eintragen zu lassen. Bei solchen Änderungen geht auch nix über einen Verschränkungstest, um zu sehen, ob es irgendwo schleift.
 
Sobald in dem Felgengutachten drinsteht, dass das TG/ABE der Felge nur in Verbindung mit einem Serienfahrwerk gilt muss man die Kombi eintragen lassen. Und diese Auflage stand bis jetzt in jedem diesbezüglichem Pamphlet, welches ich in meinen Händen gehalten hatte.
 
Wieso Pamphlet? Ist doch nur eine technische Vorgabe die es nicht ohne Grund einzuhalten gilt.
 
Ich habe ebenfalls 30er HuR Federn mit ABE im Handschufach. Dazu 19 Zoll Astra OPC Alus. Keine Kontrolle und keinen TÜV hat das jemals interessiert, da die 19er mit 235ern von Hause aus freigegeben sind und die Federn eben eine ABE haben. Was ich aber sagen kann, das die Federn noch nicht mal 30 mm weniger haben. Das sind bei mir maximal 20, wenn überhaupt.
 
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