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Führerscheinklassen

Roberino

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Tach zusammen,

ich habe in meinem Führerschein (Scheckkartenformat) u.a. den Eintrag C1E drinnen stehen. Ich habe meinen Führerschein (Rosa Lappen) 1990 gemacht und 2001 in den neuen scheckkarten Führerschein wegen einer USA Reise tauschen lassen. Was bedeuten nun für mich die einzelnen Klassen?

- B, BE, C1, C1E, M, L
... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.

Die habe ich schon mal.

- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs . 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.

Den kann ich auch auf meinen Führerschein finden

"C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs . 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.
"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.

Das heißt ja dann, wenn ich eine Kombination mit mehr als 12000kg fahre, dann darf die

a) nicht mehr als 18500kg Gesamtmasse haben und
b) nicht mehr als 3 Achsen

Bleibe ich unter 12000kg Gesamtmasse, kann ich Achsen haben soviele ich nur will. -> Und das hatte der Scenic mit dem Tandemanhänger!!

Nochmal in Kurzform

C1E>12000kg L<=3 bedeutet:

Wenn ich ein Gespann mit Hänger fahre (=C1E) und dies ist schwerer als 12 Tonnen, dann darf es nur max. 3 Achsen haben.
Ergo: unter 12 Tonnen ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
Maximal sind aber immer nur 18.5 Tonnen möglich (Gesamtzugmasse).
Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 12 Tonnen. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.

Alles klar?
 
irgendwie wollen ja Heerscharen europäischer Beamter beschäftigt sein. :doof:

Als Tip wird in den Medien immer gegeben, beim Umschreiben peinlich genau darauf zu achten, dass auch wirklich alles eingetragen wird.
Nachtragen gibt es demnach nicht mehr. :schimpf:
 
- B, BE, C1, C1E, M, L
... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
Wo steht das ?



- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs . 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.
Das ist soweit korrekt.


"C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs . 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.
"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.
Auch das ist korrekt.

Das heißt ja dann, wenn ich eine Kombination mit mehr als 12000kg fahre, dann darf die

a) nicht mehr als 18500kg Gesamtmasse haben und
b) nicht mehr als 3 Achsen
Richtig.

Bleibe ich unter 12000kg Gesamtmasse, kann ich Achsen haben soviele ich nur will. -> Und das hatte der Scenic mit dem Tandemanhänger!!
Falsch.

Nochmal in Kurzform

C1E>12000kg L<=3 bedeutet:

Wenn ich ein Gespann mit Hänger fahre (=C1E) und dies ist schwerer als 12 Tonnen, dann darf es nur max. 3 Achsen haben.
Ergo: unter 12 Tonnen ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
Maximal sind aber immer nur 18.5 Tonnen möglich (Gesamtzugmasse).
Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 12 Tonnen. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.

Alles klar?
Zeig mir wo das steht ...

Hier mal ein Auszug aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung :

79 (C1E > 12.000 kg, L =< 3)

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Hier ist immer nur von 3 Achsen die Rede.

Dies ist ein zitierter Text der im original hier gefunden werden kann.
<KLICKEN>


Edit: Nachtrag von der ADAC Seite

Bisher kannte das deutsche Fahrerlaubnisrecht keinen eigenen Anhängerführerschein. Vielmehr war das Mitführen von der Fahrerlaubnis des Zugfahrzeugs mit umfasst. Die Grenzen ergaben sich dabei insbesondere aus der Anzahl der Achsen, der zulässigen Anhängelast sowie dem zulässigen Gesamtgewicht. Auch für den Anhängerbetrieb gilt, dass es keine Verpflichtung zum Umtausch gibt, da die Führerscheine nach altem Recht grundsätzlich im bisherigen Umfang gültig bleiben.

Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg wurde zum 1.1.1999 eine eigene Fahrerlaubnisklasse eingeführt. Wer den Führerschein nach diesen neuen Klassen besitzt, unterliegt nicht mehr der bisher für Klasse 3 geltenden Beschränkung auf Gespanne mit drei Achsen. Bei einer Umstellung der Fahrerlaubnis nach Klasse 3 werden automatisch die neuen Klassen B, BE, C1 und C1E erteilt.

Somit muss ich meine Antwort oben wohl korrigieren...

Der komplette Text kann hier nachgelesen werden <KLICKEN>

Somit gibt es hier Diskrepanzen bez. Anhänger.

Laut Bundesministerium für Verkehr gilt die 3-Achsenregel, der ADAC sagt was anderes.

Was denn nun ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du dein 3er führerschein vor 1.01.1999 gemacht hast bekommst du ce mit beschränkung auf 18,5 tonnen ( bei umschreibung nicht vergessen die stelle ankreuzen wo es gefragt wird ob du vorher ein 7,5 tonner mit hänger gefahren hast , sonst gehst du leer aus ). hast du dein pkw führerschein nach dem 1.01.1999 gemacht darfst du nur pkw fahren , für pkw mit hänger brauchst du be.
 
Wo steht das ?


Laut Bundesministerium für Verkehr gilt die 3-Achsenregel, der ADAC sagt was anderes.

Was denn nun ?!

Werd mich morgen mal unserer Verkehrsabteilung in Verbindung setzen und dann Meldung geben.

Gruß Boris
 
wenn du dein 3er führerschein vor 1.01.1999 gemacht hast bekommst du ce mit beschränkung auf 18,5 tonnen ( bei umschreibung nicht vergessen die stelle ankreuzen wo es gefragt wird ob du vorher ein 7,5 tonner mit hänger gefahren hast , sonst gehst du leer aus ). hast du dein pkw führerschein nach dem 1.01.1999 gemacht darfst du nur pkw fahren , für pkw mit hänger brauchst du be.
Danke Dir aber das war mir schon klar. :)

Für mich ist es eh egal, da ich CE habe.

Ich darf alles fahren was auf Deutschlands Strassen so rum fährt.

Bevor Anmerkungen kommen: Ich weiß das der Personenbeförderungsschein und der ADR (Gefährliche Güter und Stoffe) extra "Führerscheine" sind.

Bis auf den Personenbeförderungsschein habe ich alles.
 
Moin zusammen,

ich suche gerade die Stelle nochmal im Web, wo ich gefunden habe, was ich alles mit meinem B, C1, BE, C1E, CE, M, L fahren darf.

Dort stand u.a. das es mir erlaubt sei, Busse der Kategorie D und D1 ohne Fahrgäste zu Überführungsfahrten (TÜV, Werkstatt) führen zu dürfen.

Aber "kümmern" wir uns erst mal um die Anzahl der Achsen.

EDIT: Anhand der Schlüsselnummer 171 die bei mir in C1 steht ist es mir auch erlaubt: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Also nicht nur für Überführungsfahrten wie o.g. (Quelle: HIER)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Jung

Da habt Ihr was losgetreten...

Momentan kann mir keiner unserer Experten was zu dem Thema "mehrere Achsen" sagen. Ich muß am Montag bei unserer Juristischen Abteilung nochmal nachfragen. Dann könnte ein Kollege da sein, der mir die Sachlage erklären könnte.

Mal abwarten was dann da raus kommt.

Gruß Boris
 
- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs . 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.

Den kann ich auch auf meinen Führerschein finden

"C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs . 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.
"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.

Das heißt ja dann, wenn ich eine Kombination mit mehr als 12000kg fahre, dann darf die

a) nicht mehr als 18500kg Gesamtmasse haben und
b) nicht mehr als 3 Achsen

Bleibe ich unter 12000kg Gesamtmasse, kann ich Achsen haben soviele ich nur will. -> Und das hatte der Scenic mit dem Tandemanhänger!!

Nochmal in Kurzform

C1E>12000kg L<=3 bedeutet:

Wenn ich ein Gespann mit Hänger fahre (=C1E) und dies ist schwerer als 12 Tonnen, dann darf es nur max. 3 Achsen haben.
Ergo: unter 12 Tonnen ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
Maximal sind aber immer nur 18.5 Tonnen möglich (Gesamtzugmasse).
Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 12 Tonnen. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.

Alles klar?


wie kommt Ihr denn auf die 18,5 to.?
Mit dem C1E darf man max. 12 to in Kombination fahren.
Für mehr als 12 to. brauchst Du die Klasse CE.
 
CE habe ich ja und steht ein Stück weiter oben: Zugmaschine maximal 7.5t plus Anhänger maximal 12t macht zusammen für den Zug 18.5t
 
CE habe ich ja und steht ein Stück weiter oben: Zugmaschine maximal 7.5t plus Anhänger maximal 12t macht zusammen für den Zug 18.5t

7,5 + 11 t. macht 18,5

ist der ce mit einschränkung 79(c1e>12000kg,l<3)

heißt daß du über 12t lkw fahren darfst aber mit max 3 achsen ( 2 achser motorwagen + 1 achser anhänger ) und diese kombination hat max 18,5 tonnen
 
7,5 + 11 t. macht 18,5

ist der ce mit einschränkung 79(c1e>12000kg,l<3)

heißt daß du über 12t lkw fahren darfst aber mit max 3 achsen ( 2 achser motorwagen + 1 achser anhänger ) und diese kombination hat max 18,5 tonnen

Aber nur mit den alten 3er. (alles bis incl. rosa Lappen)

Gruß Boris
 
Und als 1-achsig zählt auch eine Zwillingsachse mit max. 100 cm Abstand.

Gruß Christian
 
Aber nur mit den alten 3er. (alles bis incl. rosa Lappen)

Gruß Boris
Eben nicht ganz Boris. Nur mit dem neuen scheckkarten Führerschein, wenn du deinen rosa Lappen nach 1990 gemacht hast (den 3er), du also den rosa Lappen in den scheckkarten Schein getauscht hast!!! Wichtig. Nur mit den rosa Lappen ist das nicht gedeckelt!!

Dann darfst du Gespanne bis 18.5t fahren. Maximal darf die Zugmaschine aber nur 7.5t haben. Die restlichen 11t kann am Anhänger hängen (ob das die Zugmaschine ziehen kann, ist ein anderes Thema).

Bleibst du unter 12t Gesamtzuggewicht, darfst du Achsen haben so viel du willst! Die Formel heißt ja: größer 12t, dann kleiner/gleich 3 Achsen! Unter 12t ist nichts geregelt, also kleiner 12t, dann egal wieviel Achsen.

Aber immer mit der Voraussetzung das du den entsprechenden Eintrag im Führerschein hast.
 
Eben nicht ganz Boris. Nur mit dem neuen scheckkarten Führerschein, wenn du deinen rosa Lappen nach 1990 gemacht hast (den 3er), du also den rosa Lappen in den scheckkarten Schein getauscht hast!!! Wichtig. Nur mit den rosa Lappen ist das nicht gedeckelt!!

Dann darfst du Gespanne bis 18.5t fahren. Maximal darf die Zugmaschine aber nur 7.5t haben. Die restlichen 11t kann am Anhänger hängen (ob das die Zugmaschine ziehen kann, ist ein anderes Thema).

Bleibst du unter 12t Gesamtzuggewicht, darfst du Achsen haben so viel du willst! Die Formel heißt ja: größer 12t, dann kleiner/gleich 3 Achsen! Unter 12t ist nichts geregelt, also kleiner 12t, dann egal wieviel Achsen.

Aber immer mit der Voraussetzung das du den entsprechenden Eintrag im Führerschein hast.


Es ging mir um das Austellungsdatum des Führerscheins - wer seinen Führerschein vor 99 gemacht hat - hat diese Freigabe, die danach nicht mehr. (so sollte die Inhaltliche Aussage sein ) Und das sind alle die bis incl. Rosa Lappen. Sonst hätte die ganze Diskussion über Bestandswahrung keinen Sinn, wenn man die Freigabe nicht voher schon gehabt hätte ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nochmal zum allgemeinen Zusammenfassung:

Im alten 3er Führerschein (rosa oder grau) der noch nicht in den Kartenführerschein getauscht wurde, gilt die 3-Achsen Regelung und Tonnage bis 18,5 Tonnen (Aufteilung ist ja mehrfach schon beschrieben worden.)

Wenn jemand seinen alten 3er in den Scheckkarten-Führerschein getauscht hat, gilt folgende Regelung (sofern er die Erweiterung beantragt hat): Unter 12t gibt es (nach der neuen Führerscheinregelung für Anhänger) keine maximale Achsenanzahl mehr. Über 12t gilt (aufgrund der Freigabe des alten 3er´s) die bewährte 3 Achsen Regelung (Tandemachse incl.)

So zumindestens die Aussage unserer (ADAC) Juristischen Abteilung.

PS: Werd also demnächste meinen Rosa Lappen in den neuen tauschen.

Gruß Boris
 
So, jetzt verwirrt mich das alles:confused:, in meinem Roten (der graue wurde mir damals geklaut, samt Auto:schimpf:) ist von 1 – 5 alles gestempelt:D, 1u. 3 habe ich seit 1982, den 2er seit 1985.
Gibt es jetzt Einschränkungen, oder kann ich alles außer BUS fahren (Panzer habe ich auch noch;)).

Gruß
Bernd
:prost:
 
So, jetzt verwirrt mich das alles:confused:, in meinem Roten (der graue wurde mir damals geklaut, samt Auto:schimpf:) ist von 1 – 5 alles gestempelt:D, 1u. 3 habe ich seit 1982, den 2er seit 1985.
Gibt es jetzt Einschränkungen, oder kann ich alles außer BUS fahren (Panzer habe ich auch noch;)).

Gruß
Bernd
:prost:

Da du ja den 2er damals schon hattest, hast Du nun automatisch C, CE, C1 und C1E

Dabei ist zu beachten, daß C und CE nur bis zum 50.ten Geburtstag gültig sind und du dann zu einer ärztlichen Untersuchung musst.

Gruß Christian
 
Richtig Christian

@ B3rnd
Meine Erklärung bezog sich nur auf den 3er. Du darfst mit dem 2er sogar Busse fahren, nur darf keiner außer Dir drinsitzen.

Gruß Boris
 
Ich habe jetzt meine Drohung war gemacht u. mir den neuen FS besorgt, der passt jetzt wenigstens in meine Geldbörse :D.

Was noch interessant ist, in Italien ist ein Führerschein nur gültig, wenn die Adresse mit der im Personalausweis übereinstimmt, zumindest hat man mir das am Landratsamt gesagt.
Da die Adresse im Rosa FS sowieso nicht mehr gestimmt hat, war der neue von Nöten.

Anhang anzeigen 6653

Off-Topic:

Man beachte mein Jugendliches Aussehen ;)


Gruß
Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber in meinem Rosa Lappen steht überhaupt keine Adresse. Nur Name und Geburtsort. Und auf den neuen doch auch nicht. Also sollte uns daß mit den Italienern nicht jucken...

Gruß Boris
 
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