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Fremdfahrzeug auf gemieteten Parkplatz

moepschen

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Hallo, mal ne Frage, an die werten Polizisten, Ordnungsamtsleute und sonstige die sich etwas mit Falschparken auskennen.

Folgendes Problem. Wir haben, wie viele bei uns, 2 Parkplätze vom Vermieter direkt gemietet. Es kommt so 1-2 mal in ca. 3 Monaten vor, das sich dort jemand draufstellt. Heute war es so extrem, das dieser Kautz sich auf beide!!! Parkplätze stellte und wir somit nicht mal auf den anderen ausweichen konnten. Also wurde er zugeparkt. Inzwischen weiß ich, das er uns wegen Nötigung anzeigen könnte....Aber was kann ich tun? Ich weiß, ein Abschlepper kommen lassen und die Kosten dann (erstmal) selber übernehmen. Aber darauf hab ich keine Lust....Gibt es noch ne andere Möglichkeit??

Achja, die Parkplätze sind ALLE einzeln mit Bügeln ausgestattet, so das also jeder sieht, das dies kein normaler Parkplatz ist. Und bevor nun hier geschrieben wird, klappe doch den Bügel hoch, ist auch ganz einfach, aber da es eine tolle Bügelkonstruktion ist, kannst du alle 6 Monate das Schloß tauschen lassen, da es dann festgekeimt ist! Von daher wäre das "Bügelhochklappen" das allerletzte was ich machen will. Im Mietvertrag hat sich der Vermieter übrigens clever abgesichert. "Bei jedem Einsatz am Parkplatz trägt der Mieter eine SB von 50 Euro"....heißt, jedes Schloßwechseln wäre mein Geld. :doof:

Gibt es also noch andere Möglichkeiten?

Achja, nächste mal will sich der nette Herr vor unseren Parkplatz stellen...Nur zu, der bekommt ne Anzeige wegen Nötigung von mir :ROFLMAO:(übrigens ein bekannter unseres "Parkplatznachbarn") man glaubt gar nicht, wie rücksichtslos man dann plötzlich mit einem Zafi einparken kann :ROFLMAO::freu:
 
Ruf einfach die polizei an und die lassen ihn dann kostenpflichtig abschleppen.
Dann brauchst du nix bezahlen!
 
Ruf einfach die polizei an und die lassen ihn dann kostenpflichtig abschleppen.
Dann brauchst du nix bezahlen!

Mache sie nicht!!!! Da es sich um einen Privatparkplatz handelt!!Wie er schon sagt er kann ihn nur Abschleppel lassen auf seine kosten.Die Polizei macht nur was bei einer groben Behinderung d.h. sie schleppen nicht ab.Und wie schon gesagt wurde Einparken endet meist in einer Anzeige wegen Nötigung.Ich persönlich würde wenn der bügel schon da ist diesen auch nutzen.Ist am einfachsten.Nicht abschleisen nur hochstelen wenn das geht wenn er dann dort Parkt kannst du veilleicht was dagegen machen
 
Nicht abschleisen nur hochstelen wenn das geht wenn er dann dort Parkt kannst du veilleicht was dagegen machen

Genau das ist das Problem...der Bügel funktioniert wie ein normales Türschloss...Sobald du ihn hochstellst, rastet er ein und du bekommst ihn nur "aufgeschlossen". Aber da auch ihr hier scheinbar keine anderen Ideen habt, werde ich es wohl so, wie mein obermieter machen....Schloss ausbauen und gut ist. Dann kann den zwar jeder runtermachen, aber wenn ich hier als fremder ankomme und 10 freie Parkplätze habe, wo die Bügel unten sind, und 2, wo die Bügel oben sind, werde ich bestimmt nicht aussteigen und die Bügel runterklappen, um dann dort zu parken, sondern werde das bequeme machen, mich auf einen anderen Parkplatz stellen ;)

@Extreme ja, das mit der Polizei und abschleppen, stimmt leider scheinbar wirklich. Ich hatte ja vorher in verschiedensten Foren/Seiten geschaut und dort wurde immer wieder davon gesprochen, das die polizei auf vermieteten Grund nicht abschleppen lässt. Du musst sogar Glück haben, das sie überhaupt irgendwas machen und wenn dann maximal ne Anzeige....Und davon hab ich ja was... ;)
 
Am Winterauto ist ne olle Anhängerkupplung, damit kriegt es der Fremdparker richtig (so, dass das Kühlwasser läuft):D
Nächstes Mal passt er dann auf, wo er parkt...

J.
 
Wenn ich dann nicht den Versicherungsschaden hätte, weil ich ihm ja auf MEINEM parkplatz reingedonnert bin, wäre das eine klasse idee....meiner AHK macht das sicher auch nichts aus ;)
 
Ich hab das gleiche Problem so 2-3 Mal pro MONAT!!! hab ich auch Fremdfahrzeuge auf meinem Büroparkplatz stehen. Dieser befindet sich auf einem Supermarktparkplatz ist aber durch Kennzeichen markiert, interessiert die meisten jedoch die Bohne :(

Hin und wieder begehe ich dann doch den Tatbestand der Nötigung und stell mich davor, so dass der andere nicht mehr raus kann und hefte ihm dann ne Visitenkarte von mir an die Fahrertür damit er sich bei mir meldet. ... Aber das Gelbe vom Ei ist es nicht wirklich :(

Gibt es denn wirklich keine Moeglichkeit? :)
 
Rechtlich ist alles schon genannt.

Was man noch tun kann (Was wir hier ab und an machen) ist, das Ordnungsamt anzurufen und wenn die gut drauf sind, machen die ne Halterermittlung und versuchen den Halter zu erreichen, daß der wegfährt. Wenn das nicht fruchtet liegt es in der Enscheidung des Ordnungsbeamten, abzuchleppen oder es zu lassen.

Wir haben hier einen Abschleppdienst der das aus Kulanz so regelt, daß er zwar von Privat Abschleppt, das Geld aber vom Verursacher einkassiert. Sollte sich derjeniger aber richtig Querstellen, darf er das Auto auch nicht einbehalten und muß weiterberechnen (an den Besitzer des Stellplatzes).
 
Naja, ich meine wir stellen uns ja nicht einfach davor....sondern wir hupen ja erst 2-3 mal und stellen uns dann davor....so hat ja eigentlich immernoch JEDER die möglichkeit sein auto ohne viel probleme wegzufahren....aber wenn die nicht auftauchen, macht es mir doch sehr viel spass möglichst nahe an das andere auto heranzufahren, das er nicht wegkommt :ROFLMAO:

Ja, aber es ist echt traurig, das man nichts dagegen tun kann, ohne sich selbst "strafbar" zu machen....Typisch Deutschland....Ähnlich mit einem Mieter/vermieter...bezahlt der Mieter seine Miete nicht, kann der Vermieter nicht mal etwas gegen tun, ohne auf langen Amtsweg die Räumungsklage einzureichen :doof:
 
Noch nie was von einer Parkralle gehöhrt :confused: Würd die einfach ran machen so das er erst weck kann wenn er die strafe Zahlt !!! :D
 
Ist ja eigentlich schon alles gesagt. Top-Antwort aus meiner Sicht: Schloß entfernen und Parkplatz-Sperre hochklappen.

Wenn da erstmal jemand steht, wird man den nicht so leicht wieder los. Und Nötigung (zuparken, Parkkralle, etc.) kann echt teuer werden.
 
Was ich nur nicht verstehe - auf eigene Kosten abschleppen lassen (und auf selbigen schlimmstenfalls sitzenbleiben) ist offenbar korrekt, zuparken oder Parkkralle ist Nötigung?
Wenn dort ein Schild steht "Privatparkplätze, unbefugt parkende Autos werden gekrallt", würde das was ändern?
 
Also bei uns in der region gibt es die Parkkralle und die darf auch jede Privatperson besitzen ! Es ist ja sozusagen dein Grundstück der stellplatz! Dann darfst du die auch an das auto montieren! Ehrlich ich würde die luft raus lassen beim auto weis ja niemand wer das war *grins* :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
Was ich nur nicht verstehe - auf eigene Kosten abschleppen lassen (und auf selbigen schlimmstenfalls sitzenbleiben) ist offenbar korrekt, zuparken oder Parkkralle ist Nötigung?
Wenn dort ein Schild steht "Privatparkplätze, unbefugt parkende Autos werden gekrallt", würde das was ändern?

Die Schilder sind zwar schön aber haben keinerlei rechtliche Bedeutung...

Also bei uns in der region gibt es die Parkkralle und die darf auch jede Privatperson besitzen ! Es ist ja sozusagen dein Grundstück der stellplatz! Dann darfst du die auch an das auto montieren! Ehrlich ich würde die luft raus lassen beim auto weis ja niemand wer das war *grins* :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Na toll und schon sind wir von Nötigung bei Sachbeschädigung ... :doof:
 
Die Schilder sind zwar schön aber haben keinerlei rechtliche Bedeutung...



Na toll und schon sind wir von Nötigung bei Sachbeschädigung ... :doof:


Nötigung ist auch das er falsch parkt ! Wiso Sachbeschädigung die Reifen kann man doch wieder Aufpumpen !
 
Ich würd auch das Schloss ausbauen und den Bügel hochklappen.
Wie gut kennt sich denn der "Falschparker" aus? Häng ein Schild auf:
Wer hier falsch parkt wird kostenpflichtig abgeschleppt...
Oder besorg Dir ein Parkuhrattrappe und stell die dahin mit nem Schild drüber:
Parken Mo - Fr : 1 € / h -Sa - So : 3 € / h

Oder rede doch einfach mal mit dem Kerl und sag ihm das Du Geld für diese Parkülätze zahlst und nicht willst das er sie unendgeltich nutzt....
 
Marcus, das Problem ist ja, das es immer andere sind...die eben mal "kurz" zu besuch sind.

wie schon geschrieben, beim letzten mal, war es ja ein bekannter von unserem nachbar-parkplatz....und gerade bei diesen leuten hab ich absolut kein verständnis.
 
Nochmal: Warum ist auf einem deutlich gekennzeichneten Privatparkplatz Abschleppen (ggf. sitzenbleiben auf den Kosten, OK) korrekt und keine Nötigung (ich nötige den Fahrzeughalter mindestens dazu, seine Karre irgendwo aus der Pampa abzuholen), das wesentlich weniger einschneidende Zuparken oder Krallen aber schon?

Das Schild hat vor Gericht im Zweifelsfall sicher schon Bedeutung, als das der "Falschparker" nicht sagen kann, er hätte weder von Privatparkplatz noch ggf. der Drohung mit Abschleppen oder Kralle gewußt.

Nebenbei, wie wäre das denn, wen sich der ganz frech nicht auf einen "normal aussehenden", aber eben privaten (gekennzeichneten) ParkPLATZ stellt, sondern einfach direkt in meinem, deutlichst zum Grundstück gehörigen Carport reinstellt, oder in meine eigene, offene Garage oder meinen persönlichen gemieteten TG-Stellplatz, sei es "offen", sei es einer mit Extraverschlag..
 
Zuletzt bearbeitet:
Nebenbei, wie wäre das denn, wenn sich der ganz frech nicht auf einen "normal aussehenden", aber eben privaten (gekennzeichneten) ParkPLATZ stellt, sondern einfach direkt in meinem, deutlichst zum Grundstück gehörigen Carport reinstellt, oder in meine eigene, offene Garage oder meinen persönlichen gemieteten TG-Stellplatz, sei es "offen", sei es einer mit Extraverschlag..

Auch wenn die psychologische Hemmschwelle für den Falschparker höher liegt: Da müßte bei ungeschützter Zufahrt imho prinzipiell das Gleiche gelten.

Ganz anders sähe es aus, wenn der Parkbereich "befriedet" ist (z.B. Zaun, Kette, Tor). Dann kann man über den Hebel Hausfriedensbruch sicherlich deutlich nachhaltiger gegen den Falschparker vorgehen.
;)
 
wie wärs mit nem schild, worauf steht, das derjenige, welcher sich auf den patz stellt, in einen nötigung durch zuparken einwilligt?

ich denke, die StA wird eine Anzeige des Falschparkers dann nicht verfolgen
 
Klar: Schilder kannste viele aufstellen. "Falschparker werden zugeparkt", "Ladendiebe werden im Keller gefoltert", "Einbrecher werden erschossen", usw.

Ändert aber halt nix daran, dass man sich ggf. strafbar macht... ;)
 
Klar: Schilder kannste viele aufstellen. "Falschparker werden zugeparkt", "Ladendiebe werden im Keller gefoltert", "Einbrecher werden erschossen", usw.

Ändert aber halt nix daran, dass man sich ggf. strafbar macht... ;)

dein vergleich hinkt gewaltig. für die frage, ob man in eine rechtsgutverletzung einwilligen kann, kommt es darauf an, ob das rechtsgut disponibel ist. es gibt eben rechtsgüter, die einwilligungfähig sind und solche die es nicht sind (bspw das Leben)

dein schluss ist also nicht zwingend. wenn du recht hättest, würde sich jeder arzt, der dir ne spritze verpasst, wegen einer körperverletzung strafbar machen. er macht es deshalb nicht, weil du eingewilligt hast.

ebenso kannst du in eine nötigung einwilligen...
 
@ yannick29: Gut aufgepaßt. :)

Ok, formulieren wir es weniger überspitzt. "Falschparker werden zugeparkt", "Hier abgestellte Autos werden zerkratzt" oder "Falsch parkende Autos werden mit einem Vorschlaghammer kaltverformt".

Kommt da zwischen mir und dem Falschparker wirklich ein Vertrag mit übereinstimmender Willenserklärung (siehe Beschreibung der Folgen auf dem Schild) und die Annahme eines Vertrages durch konkludentes Handeln (trotzdem parken) zu Stande? Ich denke mal eher nicht, lasse mich aber natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen...

Also, wer wagt es? Einfach mal ausprobieren und berichten zu was einem der Richter dann verdonnert hat...

:ROFLMAO:

Um nochmal vom Theoretischen zum Praktischen zu kommen:

Eine Möglichkeit wäre noch die Abmahnung. Das hilft zwar auch nicht direkt, befriedigt aber immerhin den Hasstrieb. Wäre halt nur doof, wenn der Falschparker irgendwann des Nachts wiederkommt und mir mit einem rostigen Nagel in den Lack schreibt, was er von dieser Abmahnung hält...
;)

Ich bleibe dabei. Die 100 Punkte Antwort lautet: Parksperre aufrichten und auf die abschreckende Wirkung hoffen.
 
Ich glaub,dass ich es schon mal darüber geschrieben habe.
Wie wir wissen,macht die Polz.nichts auf Privatgrund,Ergo --Ziehe das nächste mal den Falschparker auf die Strasse.Der Zaffi schafft das ohne weiteres,selbst wenn der Gang u. Handbremse aktiv sind.
Und jetzt bitte kein Gejammer,es könnte ja was kaputt gehen...!
Wenn Du das Werk getan hast,ruft Du die Pol....Dann Schleppen sie ab.
Das habe ich früher immer so gemacht,als wir noch einen Tiefgaragenplatz hatten.Da es genug Tiefflieger gab,die sich genau in die Einfahrt stellen mußten.Glaub mir irgendwann haben sie es kapiert.Im übrigen,eine Anzeige habe ich nie bekommen.
 
Es ist so eine Geschichte mit dem Abschleppenlassen eines Autos, welches auf deinem Parkplatz steht.
Du müsstest in Vorkasse gehen und dann zivilrechtlich das geld wieder einklagen. Einparken darf man diese Vögel auch nicht. Das wäre dann ein Verkehrsvergehen. So geschehen bei einem Bekannten in der Neubausiedlung. Da hatte ein Autofahrer mit sonnigem Gemüt sein Auto auf dem Parkplatz meines Bekannten in der Hauseinfahrt geparkt.
Der Autofahrer war, wie sich später rausstellte vier Häuser weiter zu Besuch. als dieser nun zu seinem Auto kam, es zugeparkt sah, rief er gleich die Polizei, ohne bei meinem Bekannten zu klingeln. Ende vom Lied: Beide bekamen ein ticket, der Autofahrer wegen Falschparkens, und mein Bekannter wegen des Zuparkens...


Die Polizei macht da recht wenig. So gerade erfahren. Wollte vom Parkplatz. Kam net runter, weil einer die Zufahrt dicht geparkt hatte. Habe die Polizei gerufen. Die hatte dann eine Halterabfrage gemacht. Der Typ wohnte nicht bei uns. Es gab ein Knöllchen und das war´s. Den Auftrag zum Abschleppen sollte ich erteilen, da sie das angeblich nicht dürften. Mir wurde aber auch gleich gesagt, dass es ein könnte, dass ich auf den Kosten sitzen bleiben könnte, weil ja schliesslcih die Bushaltestelle vor der Tür wäre und dieses im Verhältnis zum Abschleppen billiger wäre. Die Erfahrung der Polizisten wäre die, dass es schon vorgekommen sei, dass es nur den Preis der Fahrkarte ersetzt wurde, nicht aber die ganze Summe.
Ausnahme wäre die, wenn ein Krankenwagen oder die Feuerwehr nicht auf den Parkplatz gekommen wären.

Also bin ich mit dem Bus zur Krankengymnastik gefahren.

M.
 
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